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Quartiersversorgung für Kommunen – Kredit (201)

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum KfW-Kredit 201 „Energieeffiziente Quartierversorgung für Kommunen“. Inhalte, Konditionen, geförderte Maßnahmen und viele weitere wichtige Informationen zu diesem Kredit der KfW-Bank und aus dem Bereich Energieberatung für öffentliche Einrichtungen können Sie auf dieser Seite einholen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit am Ende der Seite ein kostenfreies Auftaktgespräch für eine Energieberatung anzufordern.

Unter einem Quartier wird in diesem Fall nicht ein einzelnes Gebäude, sondern ein Gebäudekomplex verstanden, der sich innerhalb eines Stadtbezirkes befindet. Aber auch die dazugehörigen Straßen und Parkflächen gehören zu diesem Komplex. Bei der Sanierung dieser Gebäude, aber auch der Straßen und Parkflächen fallen umfangreiche Kosten an, die die Kommunen in den meisten Fällen selbst nicht ohne weiteres aufbringen können. Aus diesem Grund hat die KfW-Bank das Programm „IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung – Kredit – 201“ aufgelegt.

Die Konditionen

Dieser Kredit kann von kommunalen Wohnungsbauunternehmen in Anspruch genommen werden. Es wurde keine maximale Kreditsumme festgelegt, sodass das Darlehen für jede zutreffende Sanierungsmaßnahme in Anspruch genommen werden kann. Hierzu gehören Investitionen in eine effizientere Wärmenutzung, aber auch in Wasser- und Abwassersysteme. Das Darlehen kann über einen Zeitraum von maximal 30 Jahren zurückgezahlt werden, die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Aufstockung des Kreditrahmens möglich. Bedingung ist, dass der Kredit noch nicht in vollem Umfang ausgeschöpft und das Vorhaben noch nicht langfristig durchfinanziert wurde. Auch wenn zuvor zugesagte öffentliche Mittel oder Zuschüsse – beispielsweise durch das Bundesland – nicht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Aufstockung des ursprünglichen Darlehensbetrages möglich.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Neuinstallation oder Erweiterung von

  • Hocheffizienten, wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die auf der Basis von Erdgas respektive Biogas arbeiten,
  • Anlagen zur Nutzung industriell entstandener Abwärme,
  • Wärmenetzen und
  • Dezentralen Wärmespeichern.

Als hocheffizient gelten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die im Vergleich zu einer entsprechenden Referenzanlage mit einer Primärenergieeinsparung von 10 Prozent oder mehr aufwarten.

Bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Quartier werden unter anderem folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Der Austausch von ineffizienten Pumpen und Motoren durch den Einbau hocheffizienter Anlagen,
  • Die Verbesserung der Mess- und Regeltechnik inklusive der Versorgungs- beziehungsweise Entsorgungsanlage,
  • Die Einrichtung beziehungsweise Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen,
  • Den Einbau von Anlagen, die der Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen dienen. Als Beispiel seien hier Wärmepumpen und Wärmetauscher genannt, die auch in Kombination mit Blockheizkraftwerken zum Einsatz kommen können.
  • Die Installation oder Umrüstung von Anlagen, die der Energiegewinnung aus Klärgasen respektive Faulgasen dienen.

Das hier vorgestellte Förderprogramm kann nicht für die Umschuldung von Kassenkrediten oder bereits durchgeführter und finanzierter Bauvorhaben genutzt werden.

Wer kann den Kredit in Anspruch nehmen?

Dieses Darlehen kann sowohl von kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben – sofern sie rechtlich unselbstständig sind – von Gemeindeverbänden und kommunalen Zweckverbänden in Anspruch genommen werden.

Beachtenswertes

Spätestens neun Monate nach Vollauszahlung des Kredits muss der Verwendungsnachweis bei der KfW-Bank eingegangen sein. Diesem ist auch der Abschlussbericht des Sachverständigen beziehungsweise Energieberaters beizulegen.

Generell ist es sinnvoll, die energetische Stadtsanierung durch einen Energieberater begleiten zu lassen. Dieser wird regelmäßig geschult und ist somit auf dem neuesten Stand der Technik.

Generell ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln aus öffentlicher Hand möglich. Dabei darf der Endbetrag aus Zuschüssen, Darlehen und eventuellen Zulagen die wirklich entstandenen Kosten nicht überschreiten.

Eine Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen aus den Bereichen „Erneuerbare Energien“ beziehungsweise „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ist hingegen ausgeschlossen, sofern diese für die gleichen Maßnahmen genutzt werden sollen.