Änderungen der Richtlinien bei der Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
Hier informieren wir unsere Kunden und interessierte Unternehmen über die Änderungen zum Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“. Wirksam werden die neuen Richtlinien am 01.01.2015. Gültigkeit der neuen Richtlinien wurde bis zum 31.12.2015 festgesetzt. Die wichtigsten Änderungen der Richtlinien und alle für Sie notwendigen Informationen erfahren Sie in nachfolgendem Text.
Sicherlich kennen Sie schon unserer Übersicht der Förderprogramme zur Energieberatung für KMU und damit auch das Förderprogramm der KfW-Bank „Energieberatung Mittelstand„.
Mit Datum vom 28.10.2014 hat das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft eine neue „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ erlassen. Welche Änderungen und Ergänzungen im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie aus dem Jahr 2012 enthalten sind, möchten wir im Folgenden näher darlegen.
Die Richtlinie tritt am 01. Januar 2015 in Kraft und besitzt derzeit eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2015. Alle in diesem Zeitraum bei der Bewilligungsbehörde eingehenden Anträge werden entsprechend diesen Bestimmungen behandelt. Bis zum 31.12.2014 eingehende Anträge werden nach der Richtlinie vom 10. Februar 2012 beschieden. Für Fragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihren persönlichen Berater der Cornelius Ober GmbH (Kontakt).
Die wichtigsten Änderungen:
Bislang mussten die Fördermittel für die Energieberatung bei der KfW-Bank beantragt werden. Ab dem 01. Januar 2015 ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden BAFA abgekürzt) für die Überprüfung der Anträge und Gewährung der Zuschüsse zuständig. Sämtliche Unterlagen müssen deshalb an eine der beiden folgenden Adressen versandt werden:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– Förderrichtlinie Energieberatung Mittelstand –
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
oder:
Postfach 51 60
65726 Eschborn
Internet: www.bafa.de
Mit der Energieberatung sollen ausreichende Informationen über das bislang vorhandene Energieverbrauchsprofil von Immobilien, Betriebsabläufen oder von Produktionsanlagen erlangt werden. Zugleich sollen Möglichkeiten für eine wirtschaftlichere Energienutzung und –einsparung erfasst werden.
Ist eine Begleitung der Umsetzung durch einen Energieberater gewünscht, so muss diesen Maßnahmen eine Energieberatung vorangehen. Verpflichtend ist zudem, dass zumindest eine der Energieeffizienzmaßnahmen, die im Beratungsbericht aufgeführt wurden, zur Umsetzung gelangen.
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