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8. Januar 2015/0 Kommentare/von Cornelius Ober

KfW verbessert Konditionen zum Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“

KfW-Förderprogramme

Aufgrund des Beschlusses des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“ vom 03. Dezember 2014 wurde durch die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket festgelegt, welches unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen soll. Auf der Basis dieses Beschlusses hat die KfW ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“ mit noch besseren Konditionen versehen.

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Welche Neuerungen gibt es?

Die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effienzhaus-Standards wurden um 5 Prozent erhöht. Je nach geplantem Effizienzhaus-Standard sind somit Tilgungszuschüsse von bis zu 22,5 Prozent (bislang maximal 17,5 Prozent) möglich. Ein KfW-Effizienzhaus Denkmal wird nunmehr mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent gefördert, das KfW-Effizienzhaus 55 mit 22,5 Prozent.

Sagt die KfW-Bank die Förderung der Baumaßnahme zu, besteht ab jetzt auch ein rechtsverbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Die Kosten für die Baubegleitung werden zu 50 Prozent, maximal 4.000 Euro pro Bauvorhaben, übernommen. Zur Baubegleitung gehört auch die Fachplanung durch einen unabhängigen, von der KfW zugelassenen Experten, zu denen natürlich auch unser Energieberater gehört.

Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ unterstützt die KfW die Bundesregierung in ihren Bemühungen, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Diese Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Zu beachten ist, dass der Baubegleitzuschuss nur in Kombination mit dem Kredit „Energieeffizient Sanieren“ 151/152 oder dem Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ gewährt wird.

Die Hinzuziehung eines Energieberaters ist schon allein deshalb notwendig, um verschiedene Mängel am Gebäude aufzuzeigen, aber auch die Förderfähigkeit durch die KfW-Bank zu ermitteln und später die sachgerechte Durchführung der Maßnahmen zu bestätigen. Die Kosten für die Vor-Ort-Beratung werden durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Die notwendigen Anträge reicht der Energieberater ein.

Die Neuerungen noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 5 Prozent für alle KfW-Effizienzhaus-Standards,
  • Maximaler Tilgungszuschuss beträgt nun 22,5 Prozent,
  • Rechtsverbindlicher Anspruch auf Gewährung eines Baubegleitzuschusses in Höhe von 50 Prozent beziehungsweise maximal 4.000 Euro, sofern für das Bauvorhaben eine Förderzusage durch die KfW-Bank erfolgt.

Zu Ihren individuellen Möglichkeiten einer KfW-geförderten, energetischen Sanierung Ihrer Immobilie beraten wir Sie gerne persönlich. Unser Experte auf diesem Gebiet steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

→ Telefon: +49 (0) 3691 – 24902-0
→ Mail: Kontaktformular

Cornelius Ober; KfW-zertifizierter Energieberater (Dipl.-Wirtsch.-Ing. für Maschinenbau und Energietechnik (FH))

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Schlagworte: Energetische Sanierung, KfW-Bank
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