Die Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 der SAB ist keine neue Förderung – gewinnt aber aktuell stark an Bedeutung. Besonders Modul 2 bietet hohe Zuschüsse für Energieberatung und Effizienzmaßnahmen. Wer die Förderlogik richtig versteht und frühzeitig handelt, kann erhebliche finanzielle Vorteile sichern.
- Die Förderrichtlinie ist nicht neu, aber aktuell besonders relevant
- Modul 2 fördert Energieberatung mit bis zu 80 % Zuschuss
- Investive Effizienzmaßnahmen erhalten 50–70 % Förderung
- Viele Förderfähige verlieren Zuschüsse durch fehlende Einordnung
- Energieberatung schafft Klarheit, Sicherheit und Förderzugang
Die Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023) des Freistaats Sachsen ist bereits seit einiger Zeit in Kraft. Dennoch rückt sie aktuell verstärkt in den Fokus von Unternehmen, Kommunen und weiteren Organisationen. Der Grund: steigende Energiepreise, zunehmender Umsetzungsdruck im Klimaschutz und eine Förderstruktur, die in der Praxis oft unterschätzt oder falsch eingeordnet wird.
Ziel der Richtlinie ist es, Investitionen und Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Sachsen zu unterstützen. Gefördert werden Projekte von Unternehmen, Kommunen, Zweckverbänden, Genossenschaften, Vereinen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen – immer mit Investitionsstandort in Sachsen.
Besonders relevant ist dabei Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Modul 2: Hohe Zuschüsse – aber erklärungsbedürftig
Modul 2 unterscheidet klar zwischen nichtinvestiven und investiven Maßnahmen. Genau hier entsteht in der Praxis häufig Unsicherheit – und damit das Risiko, Fördermittel zu verschenken.
Nichtinvestive Maßnahmen umfassen insbesondere die Energieberatung zur Steigerung der Endenergieeffizienz. Diese Leistungen werden mit bis zu 80 % Zuschuss gefördert. Ziel ist es, energetische Schwachstellen systematisch zu identifizieren, Einsparpotenziale zu bewerten und belastbare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Gerade für Kommunen und KMU ist diese hohe Förderquote ein zentraler Hebel.
Investive Maßnahmen – etwa der Austausch ineffizienter Anlagen oder Systeme – werden mit 50 bis 70 % gefördert, sofern eine Energieeinsparung von 10 bis 30 % nachgewiesen wird. Ob diese Schwelle erreicht wird und wie sie korrekt belegt werden kann, ist jedoch keine Nebenfrage, sondern entscheidend für die Förderfähigkeit.
Warum viele Förderfähige jetzt Unterstützung brauchen
Die FRL EuK/2023 ist kein Selbstläufer. Förderhöhe, Modulzuordnung, Vorhabenbeginn und Nachweispflichten sind klar geregelt. Wer zu früh startet oder Maßnahmen falsch einordnet, riskiert den vollständigen Förderverlust. Hinzu kommt, dass einzelne Teilbereiche – wie aktuell die Teilnahme am European Energy Award – vorübergehend nicht mehr gefördert werden, während andere Module unverändert offenstehen.
Genau deshalb gewinnt die Energieberatung als vorgelagerter Schritt an Bedeutung. Sie sorgt nicht nur für technische Klarheit, sondern auch für förderrechtliche Sicherheit. In vielen Fällen entscheidet sie darüber, ob 80 % Zuschuss realisiert werden – oder gar keine Förderung.
Die Cornelius Ober GmbH begleitet förderfähige Unternehmen und Kommunen bei der Energieberatung, der Einordnung in Modul 2 sowie der Vorbereitung förderkonformer Maßnahmen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch, um Klarheit über Ihre Fördermöglichkeiten zu erhalten und Ihre Energieeffizienzprojekte sicher auf den Weg zu bringen.





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