Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll im September 2023 vom Bundestag beschlossen werden und zum 01. Januar 2024 in Kraft treten. Nun richtete die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, deren Antworten jetzt vorliegen. Neben der Grundförderung soll es nun auch einen „Schnelligkeitsbonus“ geben.
Geplante Änderungen
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll es zu einer Reformierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude kommen. Das neue Konzept solle „bis in die Breite der Gesellschaft hinein“ Menschen unterstützen und zugleich sicherstellen, dass niemand von den Investitionskosten überfordert wird. Zukünftig setzt die Bundesregierung auf eine neue Fördersymptomatik und prüft derzeit Übergangsregeln, welche für einen hoffentlich reibungslosen Übergang zwischen vorhandener und neuer Förderkulisse sorgen.
![Symbolischer Heizkörper im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes 2023 Heizkörper, der die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz 2023 repräsentiert](https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2023/08/heizkosten-400x229.jpg)
Heizkörper im Fokus: Das neue Gebäudeenergiegesetz setzt verstärkt auf klimafreundliche Heizungslösungen (Symbolbild).
Aktuell ist geplant, dass das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt, aber zuerst nur für Neubaugebiete gilt. Für Bestandsimmobilien soll hingegen die verpflichtende, flächendeckende kommunale Wärmeplanung Dreh- und Angelpunkt sein. Diese soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die anderen Kommunen bis Mitte 2028 vorliegen. Die kommunale Wärmeplanung soll dann für Hausbesitzer Entscheidungsgrundlage dafür sein, welche Heizungstechnik sie nutzen wollen.
In der aktuellen Gesetzesvorlage ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen enthalten, die für alle Wohn- und Nichtwohngebäude gewährt wird. Des Weiteren ist die Einführung eines Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten angedacht. Von diesem profitieren alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro. Nach Angaben der Bundesregierung liegen etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte mit selbstgenutztem Eigentum unter dieser Einkommensgrenze.
Geschwindigkeitsbonus geplant
Als Anreiz für eine frühzeitige Umrüstung der Heizungsanlage soll ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden. Es ist angedacht, diesen Bonus ab 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte abzuschmelzen. Der Bonus wird allen selbstnutzenden Wohnungseigentümern gewährt, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung 20 Jahre oder älter ist oder die bisher eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung nutzen.
Die CDU/CSU-Fraktion fragte nach, warum es den Geschwindigkeitsbonus nicht auf für vermietende Eigentümer geben soll. Hierauf antwortet die Bundesregierung, das selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Tausch besonders belastet seien und deshalb beim Austausch alter ineffizienter Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollen. Bei der Wohnungswirtschaft gehe man hingegen davon aus, dass sie alte Heizungsanlagen ohnehin ersetze, denn Vermietende haben neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten.
Kumulation möglich
Die Grundförderung und die Boni sollen miteinander kumuliert werden können, der Fördersatz darf dann aber 70 Prozent nicht überschreiten. Für ein Einfamilienhaus sollen die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 30.000 Euro liegen. Werden neben dem Heizungstausch noch andere Effizienzmaßnahmen am Gebäude durchgeführt, liegen bei diesen Maßnahmen die maximal förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit bei 60.000 Euro. Insgesamt betragen die maximal förderfähigen Investitionskosten für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen pro Jahr 90.000 Euro.
Gleichzeitig plane die KfW einkommensabhängig zinsvergünstigten Kredite mit langen Laufzeiten ab dem 01. Januar 2024 anzubieten.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!