Ab dem 27. August 2024 können Unternehmen ihre Anträge auf Heizungsförderung bei der KfW stellen. Währenddessen müssen Kommunen sich noch bis Ende November gedulden. Eine Übergangsregelung ermöglicht jedoch, dass Vorhaben schon früher gestartet werden können, ohne den Förderanspruch zu verlieren.
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