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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Europa3 / Zweite Stufe der europäischen Motoren-Verordnung am 01. Januar 2015 in...
5. Juni 2015/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Zweite Stufe der europäischen Motoren-Verordnung am 01. Januar 2015 inkraftgetreten

Energiepolitik Europa

Weit über 35 Millionen Elektromotoren werden allein in Deutschland genutzt, die teilweise schon weit über zehn Jahre alt sind. Seit 01.01.2015 ist die zweite Stufe der „Motoren-Verordnung“ (VO 640/2009/EG) inkraftgetreten. Welche Änderungen die Verordnung mit sich bringt, gibt es hier zum nachlesen.

Gerade bei elektrischen Antrieben besteht ein riesiges Energieeinsparpotenzial. Es ist davon auszugehen, dass allein in Deutschland weit über 35 Millionen Elektromotoren genutzt werden, die teilweise schon zehn Jahre oder länger in Betrieb sind. Allein durch deren Umrüstung oder Austausch ließen sich jährlich circa 33 Milliarden Kilowattstunden Energie einsparen.

Einen großen Beitrag hierzu leistet unter anderem die zweite Stufe der VO 640/2009/EG, die am 01. Januar 2015 inkraftgetreten ist. Denn bislang sind gerade einmal etwa 15 Prozent aller infrage kommenden Elektromotoren mit einem Drehzahlregler ausgestattet.

Alter Elektromotor

Alte Elektromotoren sind Energiefresser. Weit über 30 Millionen Elektromotoren sind allein in Deutschland im Einsatz.

Bereits im Jahr 2011 wurde die erste Stufe der Motoren-Verordnung eingeführt, die unter anderem die Wirkungsgradklasse IE2 für Industriemotoren, die unter anderem in Applikationen, Ventilatoren, Pumpen, Kompressoren und Transportbändern verbaut werden, fordert. Die zweite Stufe stellt nun die Wahl zwischen der jeweils nächsthöheren Wirkungsklasse IE3 oder der Entscheidung für die Klasse IE2, bei der dann allerdings eine elektronische Drehzahlregelung vorgeschrieben ist.

Gesetzestext der zweiten Stufe

Der genaue Gesetzestext lautet folgendermaßen: „Neu in den Verkehr gebrachte Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis375 KW müssen entweder mindestens die Wirkungsgradklasse IE3 erreichen oder der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen, dürfen dann aber nur mit einer elektronischen Drehzahlregelung betrieben werden.“

Motoren der Wirkungsklasse IE2 sind weiterhin verbaubar

Auch nach dem Stichtag 01. Januar 2015 ist es dem Gesetzestext zufolge möglich, Motoren, die die Wirkungsgradklasse IE2 aufweisen, in den Verkehr zu bringen beziehungsweise zu erwerben. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Motoren mit einer elektronischen Drehzahlregelung versehen sind. Unter dieser ist ein sogenannter Frequenzumwandler zu verstehen, der die Motordrehzahl an den jeweiligen Bedarf anpasst.

Quellen:
[1] zvei.org
[2] vdma.org

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