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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Verkauf vieler Halogenlampen seit 1. September 2018 verboten
7. September 2018/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Verkauf vieler Halogenlampen seit 1. September 2018 verboten

Energiepolitik Deutschland

Der Verkauf von Halogenlampen ist seit dem 01.09.2018 in Deutschland verboten. Wer die Halogenlampen trotzdem weiter verkauft, dem drohen hohe Geldbußen. Für das Halogenlampen-Verbot allerdings gelten auch Ausnahmen. Wir bringen Licht ins Dunkle und klären welche Halogenlampen verboten sind und welche weiterhin vertrieben werden dürfen. Außerdem beantworten wir die Frage was gemäß der europäischen Ökodesign-Richtlinie mit Restbeständen jetzt verbotener Halogenlampen passiert.

Halogenlampen

Seit dem 01.09.2018 ist in Deutschland der Verkauf vieler Halogenlampen verboten.

In Sachen Halogenlampen und deren Verkauf war der 1. September 2018 der lang angekündigte Stichtag, weil am letzten Samstag das von der europäischen Ökodesign-Richtlinie eingeführte Verkaufsverbot vieler Halogenlampen in Kraft tritt. Unter dieses Verbot fallen nahezu alle auf dem Markt erhältliche Modelle von Halogenlampen.

Damit ist es endlich Zeit geworden, dass ernsthafte Schritte in Richtung Umwelt- und Ressourcenschonung gemacht werden und allen die Möglichkeit gegeben wird, der Energiewende beizutragen. Zudem gehört die Energieeffizienz zu einem wirtschaftlich wichtigen Thema, über welches immer öfter und intensiver gesprochen wird. Dabei wird jedoch ein Bereich sehr oft übersehen – die Beleuchtung. Auch hier lässt sich viel Energie durch moderne LED-Beleuchtung sparen, weswegen ein Verkaufsverbot von fast allen Halogenlampen eingeführt wird.

5 Beispiele für Energieeinsparungen nach Umrüstung auf LED-Beleuchtung:

  1. Hessisch Oldendorf setzt auf energieeffiziente LED-Straßenbeleuchtung
  2. Finanzschwache Gemeinde Löffingen profitiert von Förderprogramm des Bundes und senkt mit LED-Beleuchtung künftige seine Energiekosten
  3. SaarGummi spart nach Umrüstung auf LED-Beleuchtung über 60% an Energiekosten und erhält ISO 50001 Zertifizierung
  4. Gemeinde Doberschütz will nach Energieaudit in drei Jahren Einsparungen von zehn Prozent erreichen
  5. Wolfsburger Stadtteil Barnstorf erhält energieeffiziente LED-Beleuchtung

Lassen Sie sich zu den Vorteilen einer LED-Beleuchtung in Ihrer Kommune oder Unternehmen von unserem Experten beraten. Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine Nachricht!

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Der Verkauf welcher Halogenlampen ist noch erlaubt?

  • Nur noch Halogenlampen bis Energieeffizienzklasse B erlaubt
  • Halogenlampen mit streuendem bzw. ungerichtetem Licht verboten.
  • Halogenlampen für Sonderzwecke wie Ofenlampen sind weiterhin erlaubt.
  • Niedervoltreflektorlampen in Kapsel- und Stabform sind weiterhin erlaubt.

Ab dem 1. September 2018 dürfen Hersteller auf den Markt nur noch wenige Halogenlampen bringen. Es gibt dabei zwar einige Ausnahmen, aber hauptsächlich dürfen nur Halogenlampen bis Energieeffizienzklasse B verkauft werden. Der Verkauf von Halogenlampen mit Schraubgewinde sowie Niedervolt- und Hochvoltlampen wird nun verboten sein. Dadurch sollen die vorhandenen Halogenlampen durch hocheffiziente LED-Beleuchtung ausgetauscht werden. Verbraucher sollten sich bei Zweifeln auf jeden Fall an den Fachhandel wenden und um Rat fragen. Erfahren Sie hier auch mehr über die Bedeutung der verschiedenen Energieeffizienzklassen.

Besondere Vorsicht bei bereits installierten dimmbaren Lampen geboten, weil zum Dimmen nicht unbedingt alle LED-Lampen geeignet sind. Unter das Verkaufsverbot und die sechste sowie letzte Ökodesign-Verordnungsstufe fallen ebenfalls Halogenlampen mit streuendem bzw. ungerichtetem Licht, weil sie die Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz nicht erreichen. Die Europäische Union beschloss bereits im Jahr 2009, dass diese Halogenlampen aus dem Verkaufsfluss gezogen werden sollen.

Welche weiteren Ausnahmen gelten?

  • Restbestände dürfen weiterhin verkauft werden

Halogenlampen verbrauchen im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen etwa 30 % weniger Energie, jedoch sind LED-Lampen unschlagbar effizienter im Energieverbrauch (erfahren Sie hier auch mehr über energieeffiziente Beleuchtung). Die bis zum 1. September 2018 befindenden Restbestände im Handel dürfen jedoch ohne weitere Einschränkungen verkauft werden. Auch Produkte für Sonderzwecke wie Ofenlampen sowie Halogenlampen wie die Niedervoltreflektorlampe in Kapsel- und Stabform, sind weiterhin käuflich zu erwerben, weil es für diese Lampen derzeit keine entsprechende Alternative gibt.

Dieses Verkaufsverbot kann man nur herzlich willkommen heißen, da dadurch ein wichtiger Schritt in Richtung Umwelt- und Ressourcenschonung gemacht wird und nun alle die Möglichkeit haben, auch selbst dem Klimawandel beizutragen.

Wir behalten Sie auf dem Laufenden. Kostenlos! Seien Sie auch zukünftig immer aktuell informiert und abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter. Wir schicken Ihnen 1-2 mal monatlich eine Übersicht der wichtigsten Nachrichten aus dem Bereich  Energiepolitik, Energiewende, Enereuerbare Energien, Energieeffizienz und staatliche Fördermittel.

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Schlagworte: Energieeffiziente Beleuchtung, Energiewende
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https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2018/09/halogenlampen-verboten.jpg 666 1000 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2018-09-07 10:47:102020-06-15 15:18:48Verkauf vieler Halogenlampen seit 1. September 2018 verboten
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