Thüringer Landesregierung stellt Inhalte und Ziele für das 1. Thüringer Klimagesetz vor
Thüringens Landesregierung hat bereits Ende März einen Gesetzentwurf für das 1. Thüringer Klimagesetz beraten. Mit diesem landeseigenen Gesetz möchte das Land einen verbindlichen und zugleich langfristigen Rahmen für die Energie- und Klimapolitik schaffen. Hier sind die Inhalte, Ziele und der vorläufige Zeitplan.
Der Freistaat Thüringen möchte dem dem Klimagesetz Anreize schaffen, um sowohl Kommunen als auch die Bürger dazu zu bringen, den Weg hin zu einem klimaneutralen Bundesland zu beschreiten. So sollen nun auch Instrumente erstellt werden, mit denen Bundesmittel abgerufen werden können.
Ziel des neuen Gesetzes soll es sein, in Thüringen den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 – 70 Prozent, bis 2040 um 70 – 80 Prozent und letztendlich bis zum Jahr 2050 um 80 – 95 Prozent zu reduzieren.
Für Landkreise und Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern müssen spätestens ab dem Jahr 2025 Klimaschutzstrategien erstellt werden. Vorhandene Konzepte sind fortzuschreiben. Gemeinden, in denen mehr als 10.000 Einwohner leben, sollen diese Strategien ebenfalls erarbeiten. Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sind dazu aufgefordert, ab 2025 Wärmeanalysen und Wärmekonzepte zu konzipieren. Sowohl die Landkreise als auch die Kommunen werden bei diesen Vorhaben finanziell unterstützt.

Ziele beim Thüringer Klimagesetz bis 2050 (Bild © Thüringer Ministerium für Umwelt,
Energie und Naturschutz).
Weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist die Wärmeversorgung. Hier wird bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Immobilienbestand angestrebt. Betreiber öffentlicher Wärmenetze sind zur Erstellung von Wärmeplänen aufgefordert, um so die möglichst CO2-neutrale Versorgung mit Wärme zu gewährleisten.
„Das erste Klimagesetz in den neuen Bundesländern ist unser Fahrplan für konsequenten Klimaschutz und Klimaanpassung. Mit einem der weitgehendsten Klimagesetze aller Bundesländer macht Thüringen erstmals konkrete Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich. Thüringen wird damit Vorreiter beim Klimaschutz und leistet einen Beitrag, um die von Deutschland unterzeichneten Klimaschutzziele von Paris zu erreichen“, so die thüringische Umweltministerin Anja Siegesmund.
Spätestens ab dem Jahr 2030 sind Gebäudeeigentümer dazu aufgefordert, einen Mindestanteil von 25 Prozent an erneuerbaren Energien für die eigene Wärmeversorgung zu nutzen. Dabei sind natürlich ihre eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Als Alternative können Gebäudenergiechecks, Energiebedarfsausweise und auch zertifizierte Umwelt- und Energiemanagementsysteme aufgestellt werden.
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Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfes ist es, dass die Thüringer Landesregierung bis 2030 klimaneutral arbeitet. Bis spätestens 2040 soll der Freistaat seinen Energiebedarf aus einem Mix aus erneuerbaren Energien vollständig selbst decken können.
Ab Mai 2017 können sich die Bürgerinnen und Bürger Thüringens bei der Erarbeitung der Klimaschutz- und Energieeinsparmaßnahmen einbringen, so Siegesmund weiter. Im nächsten Schritt startet dann die Anhörung von Verbänden. Nach einer zweiten Vorlage im Kabinett wird der Gesetzentwurf an den Thüringer Landtag weitergeleitet. Anmeldungen für den Online-Beteiligungsprozess, der im Mai 2017 startet, sind bereits jetzt auf der Webseite klimastrategie-thueringen.de möglich. Über alle neuen Informationen zu diesem Thema berichten wir auch in unserem kostenlosen Newsletter.
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