Die Aufhebung der Haushaltssperre 2023 und die darauf folgenden Entwicklungen im Bereich der Energieberatung und Fördermittel bieten ein aufschlussreiches Bild der aktuellen Lage in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 16. November 2023, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nichtig sei. Infolgedessen wurden Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bestimmt waren, betroffen. Dieser Fonds finanziert eine Vielzahl von Förderprogrammen für die Sanierung und den Neubau von Gebäuden.
Ein Update vom 13. Dezember 2023 zeigt, dass die Bundesregierung in ihrer Einigung zum Bundeshaushalt 2024 Maßnahmen zur Neustrukturierung des KTF und zur Stabilisierung der Finanzsituation geplant hat. Hierbei wurden auch Abstriche bei der Heizungs- und Sanierungsförderung ab 2024 sowie eine Erhöhung des CO2-Preises ab 2024 beschlossen (wir berichteten).
Die jüngsten Entwicklungen und Ausblick auf 2024
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Energieberatung und Fördermittel in Deutschland, insbesondere nach der Aufhebung der Haushaltssperre 2023, werfen ein Licht auf die gegenwärtige Situation und die Pläne der Bundesregierung für das kommende Jahr.
Die wesentlichen Punkte der Entwicklungen sind, laut einem aktuellen Newsletter vom Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V., der uns am 15.12.2023, erreicht hat:
- Aufhebung der Haushaltssperre 2023: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die Aufhebung der Haushaltssperre für 2023 verkündet, was auch die Bereiche Energieberatung und Klimafonds betrifft. Dies ermöglicht die Wiederaufnahme von Aktivitäten in diesen Sektoren.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG-Förderung soll am 18. Dezember 2023 im Haushaltsausschuss beschlossen und noch im selben Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Fördersätze und Boni, die am 22. September 2023 vorgestellt wurden, bleiben bestehen, einschließlich 15% Förderung für die Gebäudehülle und 30% Grundförderung. Die zusätzlichen Superboni, die beim Baugipfel beschlossen wurden, entfallen jedoch.
- Beginn von Maßnahmen und Antragstellung: Ab dem 1. Januar 2024 können Maßnahmen gemäß der BEG begonnen werden, und die Anträge können bis zum 31. August 2023 nachgereicht werden. Bei der KfW werden Anträge voraussichtlich ab Februar 2024 entgegengenommen.
- Übergangslösungen und Kürzungen: Es wird eine Übergangslösung für das ISFP-Programm geben, und ab 2025 sind Kürzungen von etwa 10% geplant, die auch die Energieberatung betreffen werden. Details hierzu sollen in der kommenden Woche bekannt gegeben werden.
- Neubauprogramme des Bauministeriums: Die Neubauprogramme des Bauministeriums, bekannt als KFN-Programme, sollen ab Januar 2024 wieder starten.
Diese Informationen geben einen Überblick über die aktuelle Lage und die zukünftigen Pläne im Bereich der Energieberatung und Sanierungsförderung in Deutschland. Sie zeigen, dass trotz einiger Herausforderungen und Anpassungen die Unterstützung für Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen weiterhin ein zentrales Anliegen der Bundesregierung bleibt.
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