• Twitter
  • Facebook
  • Referenzen
  • Über uns
  • Stellenangebote
  • Städte/Kommunen
  • Blog
  • Newsletter
+49 (0) 3691 8892194 | kontakt@c-ober.de | Kostenfreies Auftaktgespräch anfordern
Cornelius Ober GmbH
  • Unternehmen
    • Förderprogramme
    • Umwelt- und Energiemanagementsysteme
  • Privatpersonen
    • Förderprogramme
  • Fördermittelberatung
  • TGA Fachplaner
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Zu lasche Kontrollen bei der Vorlage von Energieausweisen
22. Juli 2015/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Zu lasche Kontrollen bei der Vorlage von Energieausweisen

Energiepolitik Deutschland

Eine Analyse der Deutschen Umwelthilfe und des Mieterbundes hat ergeben, dass sich weder Behörden des Landes noch der Bund um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Vorlage von Energieausweisen kümmern. Ausgewertet wurden insgesamt 3.532 Immobilienanzeigen. Hier die Ergebnisse.

Seit letztem Jahr ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Auch in den Zeitungsanzeigen sind die Angaben zum Inhalt des Energieausweises Pflicht. Auf unserer Informationsseite zum Energieausweis bieten wir nicht nur die Bestellung von Energieausweisen sondern auch umfangreiche Informationen darüber. Leider wird die Einhaltung dieser Vorschriften von den Behörden der Länder viel zu lasch beziehungsweise gar nicht kontrolliert. Und das, obwohl bei Nichteinhaltung ein Busgeld von bis zu 15.000 Euro fällig werden kann.

Energieausweis

Ob ein Energieausweis existiert, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von öffentliche Stelle kaum kontrolliert, ergab jetzt eine Studie.

Bislang kümmern sich außer Verbraucherschützern aber weder Behörden des Landes als auch des Bundes um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, so eine Analyse der Deutschen Umwelthilfe und des Mieterbundes, die im März 2015 erstellt wurde. Hier wurden bei Wohnungsbesichtigungen und beim Studium von Immobilienanzeigen darauf geachtet, das der Energieausweis vorliegt respektive Erwähnung findet. Stichproben des Mieterbundes, die in Berlin, Hannover, München und Stuttgart durchgeführt wurden, ergaben, dass 75 Prozent aller Anbieter bei den Wohnungsbesichtigungen keinen Energieausweis unaufgefordert vorzeigten. Erst auf Nachfrage legten 25 Prozent der Vermieter respektive Makler den Energieausweis vor, die restlichen 50 Prozent konnten auch auf Nachfrage keinen Energieausweis vorlegen respektive entsprechende Angaben machen. Bei den meisten der kontrollierten Wohnungsanbieter handelt es sich um gewerbliche Wohnungsunternehmen.

Die Umwelthilfe hat insgesamt 3.532 Immobilienanzeigen auf die Angaben zum Energieausweis kontrolliert. Nur 1.056 von 1.600 beziehungsweise 66 Prozent kontrollierten Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen gewerblicher Anbieter, enthielten Angaben zum Endenergiewert. Bei privaten Anbietern fiel die Quote noch schlechter aus. Von den insgesamt 1.932 überprüften Anzeigen enthielten nur sage und schreibe 279 Offerten Informationen zum Endenergiewert, also gerade einmal 14 Prozent. Die Gesamtquote der korrekt gekennzeichneten Werbeanzeigen lag somit gerade einmal bei 38 Prozent.

Eigentümer nutzen gesetzliches Schlupfloch

Bisher erlaubt es der Gesetzgeber, dass Immobilien auch dann in Zeitungsinseraten beworben werden können, wenn der Energieausweis noch nicht vorliegt. Spätestens zur Wohnungsbesichtigung muss dieses Dokument aber den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Viele Immobilienanbieter nutzen diese Gesetzeslücke nach Ansicht der Umwelthilfe schamlos aus. Gerade in Ballungszentren, wo die Nachfrage nach Wohnraum entsprechend hoch ist, werden sie die Immobilie auch ohne Vorlage eines solchen Ausweises vermieten oder verkaufen können.

Länder und Kommunen fühlen sich nicht zuständig

Für die Einhaltung der Vorschriften zur Vorlage des Energieausweises fühlen sich die meisten Bundesländer und Kommunen nicht zuständig. Bislang wird die Vorlage des Ausweises noch von keinem Land – wenn auch nur stichprobenartig – kontrolliert. Einige Behörden (so unter anderem die Länder und Stadtstaaten Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Hamburg) reagieren nur dann, wenn Beschwerden von Wohnungsinteressenten eingereicht werden, andere wiederum verzichten nahezu vollständig auf Kontrollen. Auch die Zuständigkeiten variieren deutlich. In einigen Ländern sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden, andernorts wiederum das Landesverwaltungsamt, die verschiedenen Bezirksämter oder gar ein Umweltsenator zuständig.

Warum ist ein Energieausweis für Verkäufer/Vermieter vorteilhaft?

Ein Bedarfsenergieausweis enthält Informationen über den aktuellen Zustand des Gebäudes. Er zeigt unter anderem auch den Sanierungsbedarf auf, enthält aber auch Informationen zum aktuellen Energieverbrauch. Werden die Sanierungsarbeiten vor dem Verkauf/der Vermietung durchgeführt, erzielen Sie in der Regel einen höheren Verkaufspreis/Miete.

Informationen für Interessenten

Wird ein Energieausweis nicht spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde schriftlich beschweren, damit diese ein entsprechendes Bußgeld festsetzt. Schließlich bietet der Energieausweis nicht nur Ihnen als Interessent, sondern auch dem Vermieter zahlreiche wichtige Informationen. Wer den Kauf einer Immobilie anstrebt, sollte zuvor vielleicht selbst die Erstellung eines Energieausweises beantragen oder den Energieberater zumindest zurate ziehen. Gern übernehmen wir diese Dienstleistung für Sie, und zwar deutschlandweit.

Ähnliche Beiträge:

  1. Energieausweise älterer Wohngebäude verlieren 2018 ihre Gültigkeit – Was Sie jetzt wissen müssen!
  2. Thüringen und Rheinland-Pfalz möchten gemeinsam Biogasanlagen stärken
  3. DENEFF fordert schnelle Umsetzung der steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudemodernisierung
  4. Betreiber kleiner KWK-Anlagen – Wer nicht bis Ende 2019 Antrag auf Stromsteuererstattung stellt, muss ab 2020 Stromsteuer bezahlen
Schlagworte: Energieausweis
Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/07/energieausweis-scaled.jpg 1700 2560 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2015-07-22 14:28:192020-06-15 15:21:25Zu lasche Kontrollen bei der Vorlage von Energieausweisen
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Website durchsuchen

Neueste Veröffentlichungen

  • Alte FensterBundeswirtschaftsministerium: Diese Änderungen bei Förderprogrammen für energetische Haussanierung stehen bevor9. August 2022 - 08:36
  • Effizienzhaus 40Wussten Sie schon? Geld sparen mit dem Tilgungszuschuss der KfW bei der Förderung eines Effizienzhauses 408. August 2022 - 13:17
  • Von Eisenach über Leipzig nach Kassel – die Cornelius Ober GmbH wächst4. August 2022 - 19:22
  • Stromtrasse durch eine grüne LandschaftKlima- und Transformationsplan für 2023: Entwurf für den Klima- und Transformationsfonds vom Bundeskabinett beschlossen29. Juli 2022 - 09:34
  • Sanierung der FassadeReform der staatlichen Gebäudeförderung geplant: Bundesregierung richtet stärkeres Augenmerk auf Gebäudesanierung29. Juli 2022 - 07:42
Über uns

Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 bundesweit staatlich geförderte Energie- und Fördermittelberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Städte und Kommunen.

Beliebte Seiten
  • Energieberatung für Unternehmen
  • Energieberatung für Privatpersonen
  • Energieberatung für Städte/Kommunen
  • KfW-Energieberater
  • Pressemitteilungen
  • Stellenangebote
  • Referenzen
  • Über uns
Folge einem manuell hinzugefügten Link
Qualifikationen
  • KfW-qualifiziert
  • BAFA-qualifiziert
  • Partner des DEHOGA Thüringen
  • Thüringer Aufbaubank-qualifiziert
  • EnergieeffizienzExperten des Bundes
  • KfW-zugelassener Sachverständiger für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau
  • Mitglied beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands. e.V.
  • Teil des Netzwerkes "ecoistics.EffNaNet" – Deutschlands Beratungs- und Forschungsprojektes werden bundesweit Unternehmen in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
News
8. August 2022/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Wussten Sie schon? Geld sparen mit dem Tilgungszuschuss der KfW bei der Förderung eines Effizienzhauses 40

Mit dem Tilgungszuschuss der KfW können Sie bei der Förderung eines Effizienzhauses 40 mit nachhaltigkeits-Klasse Geld sparen. Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen in unserer neuen Kategorie „Wussten Sie schon?“ zusammengefasst.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2022/08/effizienzhaus-40-scaled.jpg 1408 2560 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2022-08-08 13:17:562022-08-08 13:19:39Wussten Sie schon? Geld sparen mit dem Tilgungszuschuss der KfW bei der Förderung eines Effizienzhauses 40
4. August 2022/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Von Eisenach über Leipzig nach Kassel – die Cornelius Ober GmbH wächst

Die Eröffnung des neuen Standorts in Kassel haben wir zum Anlass genommen unsere Leser auf eine kleine Reise durch das Unternehmenswachstum der Cornelius Ober GmbH, seit seiner Gründung im Jahr 2008, zu nehmen.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2022/08/buero-kassel_energieberatung_einzug-cornelius-ober-gmbh_bild-1.jpg 900 2000 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2022-08-04 19:22:072022-08-04 19:23:36Von Eisenach über Leipzig nach Kassel – die Cornelius Ober GmbH wächst
29. Juli 2022/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Klima- und Transformationsplan für 2023: Entwurf für den Klima- und Transformationsfonds vom Bundeskabinett beschlossen

Am 27.07. hat das Bundeskabinett sowohl den Entwurf für den Klima- und Transformationsplan für 2023 als auch den dazugehörigen Finanzplan bis 2026 beschlossen. Damit sollen in den nächsten Jahren u.a. die Dekarbonisierung der Industrie, die Umstellung der Energieversorgung oder auch die Sanierung von Gebäuden finanziert werden. Wie hoch der Fonds ist und wie er sich auf die nächsten Jahre verteilt, zeigt dieser Beitrag auf.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2022/07/stromtrasse-durch-gruene-landschaft.jpg 1667 2500 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2022-07-29 09:34:212022-07-29 09:34:54Klima- und Transformationsplan für 2023: Entwurf für den Klima- und Transformationsfonds vom Bundeskabinett beschlossen
28. Juli 2022/von Cornelius Ober

Energiekrise wegen Ukraine-Krieg: Deutschland startet Energiekostendämpfungsprogramm

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2022/07/erneuerbare-energie.jpg 1667 2500 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2022-07-28 08:20:282022-08-04 11:08:12Energiekrise wegen Ukraine-Krieg: Deutschland startet Energiekostendämpfungsprogramm
26. Juli 2022/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Ab Januar 2024: Heizungscheck wird zur Pflicht

Bis zum Januar 2024 plant die Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien bei Heizsystemen auf 65 Prozent zu erhöhen. Zum Erreichen der Ziele zur Wärmewende legte die Bundesregierung jetzt ein Konzept vor, das in Deutschland ab 2024 die Heizungsoptimierung zur Pflicht macht und sich jetzt in der Diskussion befindet. Auch ein Heizungsaustausch ist noch möglich und wird staatlich mit lukrativen Fördermitteln gefördert.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2022/07/heizung-richtig-einstellen_energie-sparen.jpg 1667 2500 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2022-07-26 12:13:032022-07-26 12:13:03Ab Januar 2024: Heizungscheck wird zur Pflicht
Kontakt
  • kontakt@c-ober.de
  • +49 (0) 3691 8892194
  • Fördermittelberatung
  • Kostenfreies Auftaktgespräch
  • Kontaktanfrage

Seit 2009 © Cornelius Ober GmbH

Impressum Datenschutzerklärung AGB Sitemap

Eine Website der JONGO Webagentur

Bundesweite Energieberatung, Energieeffizienzanalyse, Fördermittelberatung und TGA-Fachplanung.

Ähnliche Beiträge:

  1. Energieausweise älterer Wohngebäude verlieren 2018 ihre Gültigkeit – Was Sie jetzt wissen müssen!
  2. Thüringen und Rheinland-Pfalz möchten gemeinsam Biogasanlagen stärken
  3. DENEFF fordert schnelle Umsetzung der steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudemodernisierung
  4. Betreiber kleiner KWK-Anlagen – Wer nicht bis Ende 2019 Antrag auf Stromsteuererstattung stellt, muss ab 2020 Stromsteuer bezahlen
Umwelthauptstadt Europas und Ausrichter der Olympischen Spiele – kann dies...Olympische SpieleFenster einer SchuleRichtig Lüften in Schulen
Nach oben scrollen