Zu lasche Kontrollen bei der Vorlage von Energieausweisen
Eine Analyse der Deutschen Umwelthilfe und des Mieterbundes hat ergeben, dass sich weder Behörden des Landes noch der Bund um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Vorlage von Energieausweisen kümmern. Ausgewertet wurden insgesamt 3.532 Immobilienanzeigen. Hier die Ergebnisse.
Seit letztem Jahr ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Auch in den Zeitungsanzeigen sind die Angaben zum Inhalt des Energieausweises Pflicht. Auf unserer Informationsseite zum Energieausweis bieten wir nicht nur die Bestellung von Energieausweisen sondern auch umfangreiche Informationen darüber. Leider wird die Einhaltung dieser Vorschriften von den Behörden der Länder viel zu lasch beziehungsweise gar nicht kontrolliert. Und das, obwohl bei Nichteinhaltung ein Busgeld von bis zu 15.000 Euro fällig werden kann.

Ob ein Energieausweis existiert, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von öffentliche Stelle kaum kontrolliert, ergab jetzt eine Studie.
Bislang kümmern sich außer Verbraucherschützern aber weder Behörden des Landes als auch des Bundes um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, so eine Analyse der Deutschen Umwelthilfe und des Mieterbundes, die im März 2015 erstellt wurde. Hier wurden bei Wohnungsbesichtigungen und beim Studium von Immobilienanzeigen darauf geachtet, das der Energieausweis vorliegt respektive Erwähnung findet. Stichproben des Mieterbundes, die in Berlin, Hannover, München und Stuttgart durchgeführt wurden, ergaben, dass 75 Prozent aller Anbieter bei den Wohnungsbesichtigungen keinen Energieausweis unaufgefordert vorzeigten. Erst auf Nachfrage legten 25 Prozent der Vermieter respektive Makler den Energieausweis vor, die restlichen 50 Prozent konnten auch auf Nachfrage keinen Energieausweis vorlegen respektive entsprechende Angaben machen. Bei den meisten der kontrollierten Wohnungsanbieter handelt es sich um gewerbliche Wohnungsunternehmen.
Die Umwelthilfe hat insgesamt 3.532 Immobilienanzeigen auf die Angaben zum Energieausweis kontrolliert. Nur 1.056 von 1.600 beziehungsweise 66 Prozent kontrollierten Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen gewerblicher Anbieter, enthielten Angaben zum Endenergiewert. Bei privaten Anbietern fiel die Quote noch schlechter aus. Von den insgesamt 1.932 überprüften Anzeigen enthielten nur sage und schreibe 279 Offerten Informationen zum Endenergiewert, also gerade einmal 14 Prozent. Die Gesamtquote der korrekt gekennzeichneten Werbeanzeigen lag somit gerade einmal bei 38 Prozent.
Eigentümer nutzen gesetzliches Schlupfloch
Bisher erlaubt es der Gesetzgeber, dass Immobilien auch dann in Zeitungsinseraten beworben werden können, wenn der Energieausweis noch nicht vorliegt. Spätestens zur Wohnungsbesichtigung muss dieses Dokument aber den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Viele Immobilienanbieter nutzen diese Gesetzeslücke nach Ansicht der Umwelthilfe schamlos aus. Gerade in Ballungszentren, wo die Nachfrage nach Wohnraum entsprechend hoch ist, werden sie die Immobilie auch ohne Vorlage eines solchen Ausweises vermieten oder verkaufen können.
Länder und Kommunen fühlen sich nicht zuständig
Für die Einhaltung der Vorschriften zur Vorlage des Energieausweises fühlen sich die meisten Bundesländer und Kommunen nicht zuständig. Bislang wird die Vorlage des Ausweises noch von keinem Land – wenn auch nur stichprobenartig – kontrolliert. Einige Behörden (so unter anderem die Länder und Stadtstaaten Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Hamburg) reagieren nur dann, wenn Beschwerden von Wohnungsinteressenten eingereicht werden, andere wiederum verzichten nahezu vollständig auf Kontrollen. Auch die Zuständigkeiten variieren deutlich. In einigen Ländern sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden, andernorts wiederum das Landesverwaltungsamt, die verschiedenen Bezirksämter oder gar ein Umweltsenator zuständig.
Warum ist ein Energieausweis für Verkäufer/Vermieter vorteilhaft?
Ein Bedarfsenergieausweis enthält Informationen über den aktuellen Zustand des Gebäudes. Er zeigt unter anderem auch den Sanierungsbedarf auf, enthält aber auch Informationen zum aktuellen Energieverbrauch. Werden die Sanierungsarbeiten vor dem Verkauf/der Vermietung durchgeführt, erzielen Sie in der Regel einen höheren Verkaufspreis/Miete.
Informationen für Interessenten
Wird ein Energieausweis nicht spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde schriftlich beschweren, damit diese ein entsprechendes Bußgeld festsetzt. Schließlich bietet der Energieausweis nicht nur Ihnen als Interessent, sondern auch dem Vermieter zahlreiche wichtige Informationen. Wer den Kauf einer Immobilie anstrebt, sollte zuvor vielleicht selbst die Erstellung eines Energieausweises beantragen oder den Energieberater zumindest zurate ziehen. Gern übernehmen wir diese Dienstleistung für Sie, und zwar deutschlandweit.
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