Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Änderungen mit dem Gebäudeenergiegesetz (ab Oktober 2020)
Ab Oktober 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und bringt zahlreiche Neuerungen sowie wesentliche Änderungen für das Bauen oder Sanieren von Immobilien mit sich. Ziel ist die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude. Wir fassen die Änderungen einmal zusammen.
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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hätte noch im Jahr 2019 kommen sollen, doch bald ist es so weit: Nachdem das GEG jahrelang verhandelt und mehrmals aufs Eis gelegt wurde, tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Damit werden die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinspargesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst.
Beratung verpflichtend
Dem neuen Gebäudeenergiegesetz nach ist Energieberatung obligatorisch für all diejenigen, die einen Eigentümerwechsel durchführen oder bestimmte Sanierungsarbeiten vornehmen lassen wollen. Auch wenn zunächst nur Berater der Verbraucherzentrale für diese Aufgabe in Frage kamen, sieht eine Veränderung im GEG ab jetzt auch freie Berater dafür vor.
Ein höherer Effizienzstandard bei Sanierungsarbeiten ist oftmals von Details abhängig. Eine qualifizierte Beratung ist beim Erkennen dieser Details sowie einer guten Planung entscheidend.
Effizienzstandards unverändert
Trotz des Einsatzes vieler Verbände und Fachleute für einen ambitionierteren Standard als den „KfW 75 Standard“ sind die Effizienzstandards für Neubauten gegenüber der EnEV 2016 gleichgeblieben.

Staatliche Fördermittel für energieeffizientes Bauen und nachträgliche energetische Sanierungen stellen eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaziele des Bundesregierung dar (Symbolbild).
Bessere Einschätzungen durch CO2-Emission im Energieausweis
Treibhausgasemissionen eines Gebäudes müssen künftig im Energieausweis angegeben werden. Das ermöglicht unerfahrenen Eigentümern und Nutzern besseren Einschätzungen bezüglich der Klimaauswirkungen. Die CO2-Emissionen spielen aufgrund der ansteigenden CO2-Bepreisung wirtschaftlich eine immer größere Rolle, was für die Beratung wichtig ist.
Neue Regelungen für Anrechenbarkeit von Photovoltaikanlagen
Nach dem Gebäudeenergiegesetz wird der Strom aus erneuerbaren Energien für Anlagen ohne Stromspeicher bis zu 30 % und für Anlagen mit Stromspeicher von 45 % auf den Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes angerechnet.
Die Prüfung des Einsatzes von Solarenergie bei öffentlichen Gebäuden, Neubau und Sanierung von nicht Nichtwohngebäuden ist obligatorisch.
Alternative Nachweisführung möglich
Die Innovationsklausel des GEG ermöglicht nun alternative Nachweisführungen zum Jahresprimärenergiebedarf, was positive Effekte auf Quartiersanierung hat. Somit können mehrere Gebäude gemeinsam bilanziert und die Klimaziele schneller erreicht werden.
GEG als Teil der Renovierungsstrategie des Bundes
Mit der kürzlich beschlossenen „langfristigen Renovierungsstrategie“ des Bundes wurden Maßnahmen und Fortschrittsindikatoren festgelegt, die zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebereich führen sollen. Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Teil dieser Strategie. Der erste Indikator ist die Gesamtenergieeffizienz, gefolgt von der Verstetigung der Datenbasis im Gebäudesektor. Im Jahr 2023 soll die Zielerreichung überprüft werden.
Fördermittelberatung für energieeffizientes Bauen oder Sanieren beantragen
Seit 2009 bietet die Cornelius Ober GmbH staatlich geförderte Energieberatung und Fördermittelberatung für energeeffizientes Bauen und energetisches Sanieren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht für ein erstes, kostenloses Auftaktgespräch.
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Herr Cornelius Ober ist Fördermittelberater und qualifizierter KfW- und BAFA-Energieberater.
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