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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Neue Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen mit sich

Was ändert sich?

Heizenergie reduzieren und Heizkosten sparen

Mit Hilfe von einem Energieberater lassen sic die Heizkosten auf ganz vielfältige Arten reduzieren, von alltäglichen Energiespartipps bis hin zur staatlich geförderten Erneuerung der Heizungsanlage (Symbolbild).

In Zukunft sollen die Zähler aus der Ferne abgelesen werden können, es kommt also niemand mehr in den eigenen Haushalt, um sie abzulesen. Das bedeutet, dass bestehende Zähler ausgetauscht werden müssen, bei Neuinstallationen werden direkt aus der Ferne ablesbare Zähler installiert. Darüber hinaus muss die Heizkostenabrechnung zukünftig Angaben darüber enthalten, wie sich die Heizkosten im Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat entwickelt haben und den Durchschnittsverbrauch aufzeigen. Die Daten können dabei monatlich per Post, Mail oder über eine App verschickt werden.

Warum gibt es die neue Verordnung?

Die neue Heizkostenverordnung zahlt auf die Klimaziele der Bundesregierung ein. Der CO2-Ausstoß soll dabei unter anderem massiv gesenkt werden. Die Verbrauchenden sollen so die Möglichkeit haben, ihren Umgang mit Wärmeenergie zu reflektieren und bewusster damit umzugehen.

Darüber hinaus soll die Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden, denn die neuen Zähler müssen Daten mit Geräten anderer Hersteller austauschen können. Der Datenschutz muss dabei jederzeit gewährleistet sein. Als Maßstab gelten die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Welche Kosten fallen für Mieter*innen an?

Ob und welche Kosten anfallen, ist noch nicht absehbar. Insbesondere Mieterbund und Verbraucherschutz befürchten, dass durch die Neuerung höhere Kosten für die Verbrauchenden entstehen könnten, etwa durch die Neuinstallationen oder für die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen. Um dies frühzeitig zu erkennen und höheren Kosten entgegenwirken zu können, wird die Neuverordnung bereits nach drei, und nicht wie üblich erst nach fünf Jahren, bewertet.

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Sie haben Fragen zur Neuverordnung oder zu anderen Bereichen rund ums Thema Energie- und Heizkostensparen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf, telefonisch oder per Mail. Unsere zertifizierten Energieberater unterstützten Sie gern. Nutzen Sie hierfür auch unser kostenloses Auftaktgespräch.

Cornelius Ober
+49 (0) 3691 – 24902-0
kontakt@c-ober.de

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Foto Cornelius Ober

Herr Cornelius Ober ist BAFA- und KfW-qualifizierter Energieberater für kleine und mittelständische Unternehmen.

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