Förderung des Ökostromes – Pro und Kontra
Erneuerbare Energien stehen immer wieder im Fokus von Befürwortern und Kritikern. In diesem Beitrag möchten wir auf einen Artikel im Manager Magazin antworten, der die Förderung von Erneuerbaren Energien und Ökostrom unserer Meinung nach zu einseitig beleuchtet.
Heute möchten wir einmal auf einen Beitrag des Manager Magazins eingehen, der unserer Meinung nach etwas zu einseitig an die Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz herangeht. In diesem Beitrag wird unter anderem darauf hingewiesen, dass erneuerbare Energien bereits seit 25 Jahren eine finanzielle Förderung erfahren und sich sonst wohl kaum am Markt durchsetzen dürften. Zugleich wird über die hohen Belastungen der Bürger und der Unternehmen geklagt, wobei Letztere wiederum von deutlichen Subventionen profitieren.
Kritisiert wird in dem Beitrag unter anderem, dass die Kosten in der Hauptsache vom Stromverbraucher zu tragen sind, während die Netzbetreiber die Gebühren einkassieren und an die Stromlieferanten etc. weiterreichen. Die Gesetze werden allerdings vom Bundestag erlassen, sodass die für die Nutzung der erneuerbaren Energien anfallenden Kosten eigentlich aus dem Staatshaushalt beglichen werden müssten. Eine ähnliche Regelung wie die jetzt durch den Stromverbraucher zu zahlende Vergütung wurde 1994 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt, damals ging es allerdings um den sogenannten „Kohlepfennig“. In dem oben zitierten Beitrag ist man der Meinung, dass in gleicher Weise auch mit dem EEG verfahren werden müsste. Zumal auch die Europäische Union eine Ausweitung auf europäische Anbieter avisiert, bislang kommen nur deutsche Unternehmen zum Zuge.
Die Kritikpunkte am Ökostrom also im Überblick:
- Erneuerbare Energien erhalten bereits seit 25 Jahren finanzielle Förderung.
- Erneuerbare Energien dürften sich wohl kaum auf dem Markt durchsetzen.
- Erneuerbare Energien verursachen eine hohe Belastung für Bürger und Unternehmen.
- Die Kosten für die Umstellung auf Erneuerbare Energien sind in der Hauptsache vom Stromverbraucher zu tragen.
- Im Gegensatz dazu, kassieren die Netzbetreiber die Gebühren und reichen diese an die Stromlieferanten weiter.
Was spricht für das Erneuerbare Energien Gesetz?
Ganz unbeachtet blieben im oben genannten Beitrag die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und die Nutzung der Atomkraft. Auch hier gibt oder gab es zumindest erhebliche Subventionen. Zugleich möchten Besitzer von Atomkraftwerken die Bundesregierung an den Stilllegungskosten beteiligen beziehungsweise sind nur bereit, einen festgelegten Betrag zu zahlen. Von den zuvor erzielten Einnahmen haben sie natürlich in erheblichem Maße profitiert. Auch hier wird es sicher zu einer zumindest teilweisen staatlichen Beteiligung kommen, eventuell werden aber auch die Stromverbraucher bzw. die Steuerzahler an den Kosten beteiligt.
Die Nutzung fossiler Brennstoffe – zu denen beispielsweise Braun- und Steinkohle gehören – ist ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. Nicht nur beim Abbau, sondern auch zuvor beim Kauf des jeweiligen Grundstückes und der späteren Renaturierung fallen Kosten in Millionenhöhe an. Als Beispiel seien hier die künstlich geschaffenen Seen in der Lausitz erwähnt.
Spätestens seit den Reaktorunglücken von Tschernobyl und Fukushima ist es dringend geboten, nach Alternativen für die Energieversorgung zu suchen. Strommasten, Windräder und Sonnenkollektoren lassen sich ohne gravierendere Schäden in der Umwelt zurückbauen, bei Braunkohletagebauen, Bergwerksstollen und Atomlagern sieht das schon ganz anders aus. Vom Treibhauseffekt, der unter anderem auch durch die Verbrennung von Braun- und Steinkohle entsteht, ganz zu schweigen.
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