Energiekrise wegen Ukraine-Krieg:
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Energiekrise wegen Ukraine-Krieg:
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sieht sich Deutschland mit enormen Auswirkungen auf Industrieunternehmen konfrontiert. Nicht nur Probleme mit Lieferketten, sondern vor allem die Preise für Strom und Gas sind bereits gestiegen und werden weiter steigen. Wie sehr die Preise noch steigen werden, ist bisher nicht absehbar. Aus diesem Grund hat der Bund eine Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs bewilligt. Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen kann und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, zeigt dieser Beitrag auf.
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Das Programm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle umgesetzt wird, bezuschusst einen Teil der durch den Krieg in der Ukraine entstehenden zusätzlichen Kosten für Erdgas und Strom für den Zeitraum zwischen Februar und September 2022. Der Preis muss sich dabei im Vergleich zum Durchschnittspreis vom Vorjahr allerdings mehr als verdoppelt haben. Wichtig: Anträge müssen bis zum 31.08.2022 gestellt werden.
Die Umstellung auf erneuerbare Energien und Energieeffizienzoptimierungen sind Treiber für die Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung (Symbolbild).
Es gibt drei Stufen, nach denen die Zuschüsse vergeben werden:
Wichtig ist, dass die Geschäftsleitungen der jeweiligen Unternehmen auf Bonuszahlungen verzichten. Damit soll gewährleitet werden, dass nur die Unternehmen bezuschusst werden, die sich tatsächlich in einer Notlage befinden. Zudem müssen Unternehmen bei der Antragsstellung erklären, dass sie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 betreibt oder zukünftig Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die sich innerhalb von drei Jahren amortisieren. Lediglich Unternehmen, die solche Maßnahmen wirtschaftlich nicht erbringen können, sind davon ausgenommen. Weiterhin muss die Geschäftsleitung der Unternehmen bei Antragsstellung erklären, dass keine extensive Steuervermeidung betrieben wird. Die Fördersummen können in Einzelfällen bereits einige Wochen nach Antragsstellung gezahlt werden, spätestens aber bis Ende des Jahres.
Sie haben Fragen zum oben genannten Förderprogramm oder möchten sich insgesamt informieren, wie Ihr Unternehmen oder Sie als Privatperson Energie und somit Kosten einsparen können? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
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