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Steuervorteile oder Fördermittel:

Eigenheimbesitzer sollten jetzt energetische Sanierung vorantreiben

Autor:Cornelius Ober|Veröffentlicht am:11. November 2022|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Steuervorteile oder Fördermittel: Eigenheimbesitzer sollten jetzt energetische Sanierung vorantreiben

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden im Privatsektor stellt noch immer eine zentrale Säule auf dem Weg durch die Energiewende dar und noch nie waren die Konditionen für Sanierungswillige so günstig wie heute. Dennoch müssen sich private Immobilien- und Eigenheimbesitzer zwischen staatlichen Fördermitteln und befristeten Steuervorteilen entscheiden. Da beide nicht kombinierbar sind, ist es notwendig, vorab genau durchzukalkulieren, welche Fördermaßnahme rentabler ist. Auf die individuelle Beantwortung dieser zentralen Frage ist die Cornelius Ober GmbH spezialisiert und bietet ein kostenfreies Auftaktgespräch.

Kostenfreies Auftaktgespräch

Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln und Steuervorteilen führ Ihre energetische Sanierung individuell und unverbindlich beraten lassen.

Eigenheimbesitzer können von Steuerermäßigungen profitieren

Fördermittel für energieeffiziente Gebäude

Aufgrund der hohen Nachfrage bietet der Bund zahlreiche verschiedene Fördermittel für energieeffiziente Gebäude im Neubau oder der Sanierung. Eine vorangestellte Fördermittelberatung führt zu den besten Ergebnissen für den Eigentümer (Symbolbild).

Durch die energetische Sanierung soll der private Energieverbrauch reduziert werden. Gleichzeitig wird der Umstieg auf erneuerbare Energien gefördert. Die Steuervorteile werden zeitlich befristet und nur Eigentümern gewährt, welche das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. Dies kann auch eine Zweit- oder Ferienwohnung sein. Vermietete Wohnungen sind von den Steuerermäßigungen ausgeschlossen. Ist ein berufliches Arbeitszimmer vorhanden, so müssen die Kosten für diesen Anteil herausgerechnet werden. Eine weitere Bedingung ist, dass das Haus zum Sanierungszeitpunkt älter als zehn Jahre ist. Die Maßnahmen müssen spätestens Ende 2029 abgeschlossen sein.

Bei Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim können pro Wohneinheit bei einer maximalen Investitionssumme von 200.000 Euro 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Ausgaben abgesetzt werden. Hier sind auch die Materialkosten absetzbar, was sonst bei Handwerkerleistungen nicht der Fall ist. Der Steuerbonus wird auf drei Jahre verteilt, im Jahr des Maßnahmeabschlusses und im Folgejahr werden jeweils sieben Prozent (maximal 14.000 Euro), im dritten Jahr dann sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abgezogen. Hier ist natürlich Voraussetzung, dass eine Steuererklärung eingereicht wird und die Steuerschuld entsprechend hoch ausfällt. Ein Vor- oder Rücktrag ist nicht möglich.

Wichtige Details

Der Höchstbetrag kann für einzelne, mehrere und zeitlich versetzt durchgeführte Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, die Fenstererneuerung, der Einbau neuer Außentüren, der Austausch der Heizungsanlage, der Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Nutzung digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung und zur Heizungsoptimierung, wenn diese älter als zwei Jahre sind.

Die Hinzuziehung eines Energieberaters ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Unsere Energieberater sind von der KfW und dem BAFA zugelassen, weshalb die entstehenden Kosten zur Hälfte abgesetzt werden können. Sie müssen allerdings bei den 14.000 Euro mit eingerechnet werden.

Nicht anerkannt wird die Sanierung in Eigenregie. Die Maßnahmen müssen immer von einem anerkannten Fachbetrieb erledigt werden. Die in deutscher Sprache zu erstellende Rechnung muss alle förderfähigen Maßnahmen sowie die Arbeitsleistungen und die Objektadresse enthalten. Das Fachunternehmen muss eine Bescheinigung nach dem amtlichen Muster des BMF erstellen. Sehen Sie von Barzahlungen ab. Die steuerliche Förderung hat den Vorteil, dass die Kosten auch nachträglich eingereicht werden können.

Sie interessieren sich für eine energetische Sanierung? Zum Beispiel den Austausch Ihrer Heizungsanlage? Egal ob Privatanwender, Unternehmen oder Stadt/Kommune, unsere KfW- und BAFA-qualifizierten Energieberater informieren Sie Hersteller-neutral zu allen Möglichkeiten rund um Fördermittel und Steuervorteile für Ihre energetische Sanierung. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

+49 (0) 3691 – 889 21 94 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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Themen in diesem Beitrag:Energetische Sanierung, Energiewende

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