• Twitter
  • Facebook
  • Referenzen
  • Über uns
  • Presse
  • Stellenangebote
  • Blog
  • Shop
  • Städte/Kommunen
  • FAQ
  • Newsletter
+49 (0) 3691 / 24902-0 | kontakt@c-ober.de | Kostenfreies Auftaktgespräch
Cornelius Ober GmbH
  • Unternehmen
    • Förderprogramme
    • Umwelt- und Energiemanagementsysteme
  • Privatpersonen
    • Förderprogramme
  • Fördermittelberatung
  • TGA Fachplaner
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Was sind die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 01.0...
19. Dezember 2020/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Was sind die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 01.01.2021?

Energiepolitik Deutschland

Der Bundestag hat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen und will damit unter anderem weiter den Ausbau der Stromgewinnung aus Wind- und Sonnenenergie fördern. Was sind die Änderungen beim EEG 2021? Welche Änderungen sind für Anlagenbetreiber und Städte/Kommunen wichtig? Die Änderungen am EEG sollen auch Auswirkungen auf Förderungen für Photovoltaik haben, um mehr PV-Anlagen auf die Dächer zu bekommen. Eine Übersicht aller ab dem 01.01.2021 in Kraft tretenden Änderungen.

Die vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat nun die Zustimmung vom Bundestag und soll ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Ziel der EEG-Novelle ist weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit das Gelingen der Energiewende. Die Grundlage dafür ist die Umstellung von Strom aus Kohle und Gas auf Strom aus erneuerbaren Energien.

Warum eine Reform nötig war

Solaranlage in der Landwirtschaft

Solaranlage in der Landwirtschaft. Windräder im freien Gelände. Die Barrieren für Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien sollen stärker gefördert werden – auch für Städte und Kommunen (Symbolbild).

Das mittlerweile 20 Jahre alte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hatte die Förderung für Windräder und Solaranlagen auf nur 20 Jahre angelegt. Das bedeutet, dass es für die ersten bald keine Förderung mehr gibt. Trotzt neuer Anlagen wird das Ziel „65 Prozent Ökostrom bis 2030“ bei diesem Tempo nicht erreicht. Die Zeit drängt.

Auch wenn diese Reform viel später als geplant kommt, soll sie den Ausbau beschleunigen. Doch aus Sicht der Bundesregierung ist die Reform noch längst nicht vollständig.

» Lesen Sie auch: EEG-Umlage sinkt im Jahr 2021 auf 6,500 ct/kWh

Was sind die Änderungen am EEG 2021?

Um das 65 Prozent-Ziel bis 2030 erreichen zu können, legt das neue EEG die Geschwindigkeit vom Wind- und Photovoltaik-Ausbau in den nächsten Jahren fest. Mit dem neuen EEG wird genau festgesetzt, wie viel Strom aus Solaranlagen, aus Wind an Land und auf See sowie aus Biomasse dazukommen soll. Gefördert werden Unternehmen, die die besten Angebote für das Bauen von Anlagen zustellen.

Die Reform nimmt sich der Probleme wie Bürokratie, lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen an. Darüber hinaus wird dem langsamen Vorangehen mit der Energiewende mittels regelmäßigen Monitorings früh gegengesteuert.

Neu geregelte Förderbedingungen wie die finanzielle Beteiligung der Kommunen an Windanlagen sollen für mehr Akzeptanz sorgen. Die Gemeinden sollen Geld bekommen, damit sie denn Bau von Windrädern zulassen. Außerdem können Unternehmen 0,2 Cent pro Kilowattstunde anbieten.

Um mehr Photovoltaik auf die Dächer zu bekommen, gibt es nun deutlich attraktiveren Mieterstrom und eine Neuregelung des sogenannten „atmenden Deckels“. Bei großen Photovoltaik-Dachanlagen gibt es nun eine Wahl zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung.

Für alte Solar- sowie Windenergieanlagen an Land, die zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, sind einfache und unbürokratische Lösungen vorgesehen.

Ähnliche Beiträge:

  1. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll durch erhöhte Nachfrage beschleunigt werden
  2. EEG-Umlage soll nochmal steigen und könnte steigende Stromkosten verursachen
  3. Kommunen, Stadtwerke und KMU wichtigste Stützpfeiler der Energiewende
  4. EEG-Umlage steigt 2017 auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde
Schlagworte: Energiewende, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2020/12/solaranlage-in-landwirtschaft.jpg 682 1024 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2020-12-19 08:10:452020-12-19 08:35:42Was sind die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 01.01.2021?
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Website durchsuchen

Neueste Veröffentlichungen

  • Symbolbild einer Biogasanlage im Kontext der kommunalen Energieplanung
    Kommunale Wärmeplanung kann zusätzliche Einnahmequelle für Landwirte werden20. September 2023 - 07:51
  • Erneuerbare Energieanlage und Digitalisierung
    NELEV-Neuerungen 2023: Massentaugliches Zertifizierungsverfahren für Erneuerbare-Anlagen von Bundesregierung beschlossen19. September 2023 - 15:29
  • Dekarbonisierungsbonus
    Thüringen: Dekarbonisierungsbonus mit geänderten Förderkonditionen für KMU in Kraft getreten18. September 2023 - 08:29
  • Europäisches Parlament in Straßburg, Schauplatz der RED III Richtlinienverabschiedung
    Europäisches Parlament verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III14. September 2023 - 12:46
  • Stromeinspeisung Deutschland 2023
    Stromerzeugung ging im 1. Halbjahr 2023 um 11,4 Prozent zurück – Windkraft weiterhin wichtigster Energieträger12. September 2023 - 14:10
Über uns

Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 bundesweit staatlich geförderte Energie- und Fördermittelberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Städte und Kommunen.

Beliebte Seiten
  • Energieberatung für Unternehmen
  • Energieberatung für Privatpersonen
  • Energieberatung für Städte/Kommunen
  • KfW-Energieberater
  • Pressemitteilungen
  • Stellenangebote
  • Referenzen
  • Über uns
Folge einem manuell hinzugefügten Link
Qualifikationen
  • KfW-qualifiziert
  • BAFA-qualifiziert
  • Partner des DEHOGA Thüringen
  • Thüringer Aufbaubank-qualifiziert
  • EnergieeffizienzExperten des Bundes
  • KfW-zugelassener Sachverständiger für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau
  • Mitglied beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands. e.V.
  • Teil des Netzwerkes "ecoistics.EffNaNet" – Deutschlands Beratungs- und Forschungsprojektes werden bundesweit Unternehmen in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
News
20. September 2023/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Kommunale Wärmeplanung kann zusätzliche Einnahmequelle für Landwirte werden

Die deutsche kommunale Wärmeplanung fokussiert auf Erneuerbare Energiequellen, wodurch Landwirte große Chancen als Energielieferanten, insbesondere für Biogas und Holz, sehen. Ab 2030 sollen Wärmenetze signifikant erneuerbare Energien nutzen. Landwirte im ländlichen Raum profitieren besonders.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2023/09/biogasanlage-scaled.jpg 1706 2560 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2023-09-20 07:51:022023-09-20 07:51:02Kommunale Wärmeplanung kann zusätzliche Einnahmequelle für Landwirte werden
19. September 2023/0 Kommentare/von Cornelius Ober

NELEV-Neuerungen 2023: Massentaugliches Zertifizierungsverfahren für Erneuerbare-Anlagen von Bundesregierung beschlossen

Die Bundesregierung hat eine Novellierung der NELEV verabschiedet, um Netzanschlüsse Erneuerbarer Anlagen zu beschleunigen. Ein Hauptaugenmerk liegt auf Anlagen bis zu 500 Kilowatt. Zudem wird ein digitales Register für Zertifikate eingeführt.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2023/09/elektrotechnische-eigenschaften-nachweis-verordnung-nelev-scaled.jpg 1440 2560 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2023-09-19 15:29:242023-09-19 15:33:22NELEV-Neuerungen 2023: Massentaugliches Zertifizierungsverfahren für Erneuerbare-Anlagen von Bundesregierung beschlossen
14. September 2023/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Europäisches Parlament verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III

Das Europäische Parlament hat die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III beschlossen, die höhere Ausbauziele und beschleunigte Genehmigungsverfahren vorsieht. Ziel ist, bis 2030 einen Anteil von 42,5% Erneuerbare Energien zu erreichen. Kritik gibt es bei Regelungen für Biogas-Bestandsanlagen.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2023/09/europaeisches-parlament-strassburg-scaled.jpg 1709 2560 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2023-09-14 12:46:482023-09-14 12:46:48Europäisches Parlament verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III
12. September 2023/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Stromerzeugung ging im 1. Halbjahr 2023 um 11,4 Prozent zurück – Windkraft weiterhin wichtigster Energieträger

Im 1. Halbjahr 2023 ging die Stromerzeugung in Deutschland um 11,4% zurück. Die Windkraft bleibt der führende Energieträger, wobei erneuerbare Energien nun über 53% ausmachen. Kohleerzeugung fiel stark, während Deutschland mehr Strom importierte.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2023/09/stromeinspeisung-deutschland-2023.png 1152 2048 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2023-09-12 14:10:362023-09-12 14:12:34Stromerzeugung ging im 1. Halbjahr 2023 um 11,4 Prozent zurück – Windkraft weiterhin wichtigster Energieträger
11. September 2023/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz-Novelle – Die wichtigsten Informationen

Der Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet, mit dem Ziel, die Wärmeversorgung in Deutschland umfassend zu modernisieren. Neue Heizungsanlagen müssen ab 2024 zu mindestens 65% auf erneuerbaren Energien basieren. Mieter profitieren von einer Umlage-Kappungsgrenze.

Weiterlesen
https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2023/09/energetische-sanierung-mehrfamilienhaus-scaled.jpg 1706 2560 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2023-09-11 11:32:442023-09-11 11:32:44Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz-Novelle – Die wichtigsten Informationen
Kontakt
  • kontakt@c-ober.de
  • +49 (0) 3691 - 24902-0
  • Fördermittelberatung
  • Kostenfreies Auftaktgespräch
  • Kontaktanfrage

Seit 2009 © Cornelius Ober GmbH

Impressum Datenschutzerklärung AGB Sitemap

Eine Website der JONGO Webagentur

Bundesweite Energieberatung, Energieeffizienzanalyse, Fördermittelberatung und TGA-Fachplanung.

Ähnliche Beiträge:

  1. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll durch erhöhte Nachfrage beschleunigt werden
  2. EEG-Umlage soll nochmal steigen und könnte steigende Stromkosten verursachen
  3. Kommunen, Stadtwerke und KMU wichtigste Stützpfeiler der Energiewende
  4. EEG-Umlage steigt 2017 auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde
9 hilfreiche Tipps beim Kochen und Backen in der Küche viel Energie und Geld...Junge Frau mit Kindern in der KücheRenovierung AltbauDas sind die Änderungen der KfW-Förderungen zum Bauen und Sanieren ab 202...
Nach oben scrollen