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19. Dezember 2020/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Was sind die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 01.01.2021?

Energiepolitik Deutschland

Der Bundestag hat das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen und will damit unter anderem weiter den Ausbau der Stromgewinnung aus Wind- und Sonnenenergie fördern. Was sind die Änderungen beim EEG 2021? Welche Änderungen sind für Anlagenbetreiber und Städte/Kommunen wichtig? Die Änderungen am EEG sollen auch Auswirkungen auf Förderungen für Photovoltaik haben, um mehr PV-Anlagen auf die Dächer zu bekommen. Eine Übersicht aller ab dem 01.01.2021 in Kraft tretenden Änderungen.

Die vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat nun die Zustimmung vom Bundestag und soll ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Ziel der EEG-Novelle ist weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit das Gelingen der Energiewende. Die Grundlage dafür ist die Umstellung von Strom aus Kohle und Gas auf Strom aus erneuerbaren Energien.

Warum eine Reform nötig war

Solaranlage in der Landwirtschaft

Solaranlage in der Landwirtschaft. Windräder im freien Gelände. Die Barrieren für Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien sollen stärker gefördert werden – auch für Städte und Kommunen (Symbolbild).

Das mittlerweile 20 Jahre alte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hatte die Förderung für Windräder und Solaranlagen auf nur 20 Jahre angelegt. Das bedeutet, dass es für die ersten bald keine Förderung mehr gibt. Trotzt neuer Anlagen wird das Ziel „65 Prozent Ökostrom bis 2030“ bei diesem Tempo nicht erreicht. Die Zeit drängt.

Auch wenn diese Reform viel später als geplant kommt, soll sie den Ausbau beschleunigen. Doch aus Sicht der Bundesregierung ist die Reform noch längst nicht vollständig.

» Lesen Sie auch: EEG-Umlage sinkt im Jahr 2021 auf 6,500 ct/kWh

Was sind die Änderungen am EEG 2021?

Um das 65 Prozent-Ziel bis 2030 erreichen zu können, legt das neue EEG die Geschwindigkeit vom Wind- und Photovoltaik-Ausbau in den nächsten Jahren fest. Mit dem neuen EEG wird genau festgesetzt, wie viel Strom aus Solaranlagen, aus Wind an Land und auf See sowie aus Biomasse dazukommen soll. Gefördert werden Unternehmen, die die besten Angebote für das Bauen von Anlagen zustellen.

Die Reform nimmt sich der Probleme wie Bürokratie, lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen an. Darüber hinaus wird dem langsamen Vorangehen mit der Energiewende mittels regelmäßigen Monitorings früh gegengesteuert.

Neu geregelte Förderbedingungen wie die finanzielle Beteiligung der Kommunen an Windanlagen sollen für mehr Akzeptanz sorgen. Die Gemeinden sollen Geld bekommen, damit sie denn Bau von Windrädern zulassen. Außerdem können Unternehmen 0,2 Cent pro Kilowattstunde anbieten.

Um mehr Photovoltaik auf die Dächer zu bekommen, gibt es nun deutlich attraktiveren Mieterstrom und eine Neuregelung des sogenannten „atmenden Deckels“. Bei großen Photovoltaik-Dachanlagen gibt es nun eine Wahl zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung.

Für alte Solar- sowie Windenergieanlagen an Land, die zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, sind einfache und unbürokratische Lösungen vorgesehen.

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Schlagworte: Energiewende, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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