Ab 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Anforderungen an das Energiemanagement für Unternehmen. Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) werden künftig deutlich mehr Betriebe zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder Energieaudits verpflichtet. Das bringt nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern eröffnet auch Chancen für mehr Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten.
- EDL-G Novelle verpflichtet ab 2025 mehr Unternehmen zum Energiemanagement
- Schwelle für Auditpflicht wird auf 2,5 GWh Energieverbrauch gesenkt
- Unternehmen können zwischen Energieaudit oder Energiemanagementsystem wählen
- Betriebe müssen sich bis Juni 2025 bei der BAFA registrieren
- Energieberater unterstützen bei der Umsetzung und Fördermittelberatung
Ab dem Jahr 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Vorschriften in Kraft, die eine Ausweitung der Pflichten zur Einführung von Energiemanagementsystemen mit sich bringen. Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die bereits im Bundestag verabschiedet wurde, soll die Energieeffizienz im Unternehmenssektor weiter vorantreiben. Die neue Regelung betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher nicht unter die Auditpflicht fielen.
Energieaudit oder Energiemanagementsystem zur Pflicht
Ein Energieberater überprüft ein Unternehmensgebäude mit Photovoltaikanlage – ab 2025 gelten strengere Vorgaben durch die EDL-G Novelle. (Symbolbild)
Künftig müssen alle Unternehmen, deren jährlicher Gesamtenergieverbrauch 2,5 Gigawattstunden (GWh) überschreitet, entweder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Bisher lag die Schwelle deutlich höher, was vielen Unternehmen die Verpflichtung ersparte. Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung laut Bundeswirtschaftsministerium „eine möglichst breite Wirkung für die Einsparung von Energie und die Dekarbonisierung der Wirtschaft“ erzielen.
Betroffene Betriebe sind verpflichtet, sich bis spätestens Juni 2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu registrieren. Zudem sind regelmäßige Nachweise über die Durchführung von Energieaudits oder die Einführung eines Energiemanagementsystems vorzulegen.
Unterstützung durch Energieberater und Fördermöglichkeiten
Die Umsetzung dieser neuen Anforderungen bringt nicht nur organisatorischen Aufwand mit sich, sondern eröffnet auch neue Chancen. Denn Unternehmen, die sich professionell beraten lassen, können ihre Energieverbräuche oft deutlich senken – und gleichzeitig von staatlichen Förderprogrammen profitieren. Ein erfahrener Energieberater analysiert nicht nur die Ist-Situation, sondern entwickelt auch individuelle Maßnahmenpläne zur Steigerung der Energieeffizienz.
Für Unternehmen, die bereits jetzt auf freiwilliger Basis Energiemanagementsysteme eingeführt haben, ergeben sich durch die EDL-G Novelle kaum Änderungen. Betriebe, die noch nicht aktiv geworden sind, sollten jedoch rasch handeln, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen aus der EDL-G Novelle – von der Analyse bis zur BAFA-konformen Umsetzung. Nutzen Sie unser kostenfreies Auftaktgespräch und lassen Sie sich individuell beraten, wie Sie jetzt aktiv werden können.
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