Energieeinsparverordnung – Diese Sanierungspflichten müssen Eigentümer von Alt- und Neubauten kennen!
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In Deutschland müssen alle Ein- oder Zweifamilienhäuser gewisse Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Damit ist energetisches Sanieren nicht nur für Käufer eines Altbaus fällig, sondern es besteht eine Nachrüstungspflicht auch für Eigentümer einer neuen Immobilie.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Gebäude, die vom Eigentümer bereits vor dem 1.2.2002 bewohnt wurden. Im Falle eines Eigentümerwechsels durch Erbe, Schenkung oder Kauf gibt es eine Frist von 2 Jahren, um eine Erneuerung der Heizkessel vorzunehmen sowie Rohre und Geschossdecken zu dämmen. Für Altbauten gelten zudem weitere Pflichten, wie etwa das Erstellen eines Energieausweises. Bei Nichteinhaltung der Auflagen droht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.
Die wichtigsten Sanierungspflichten in Übersicht
- Dämmung von Dachboden: Der neue Hausbesitzer ist verpflichtet, das Dach eines Altbaus bzw. die oberste Geschossdecke zu dämmen, um den Wärmedurchgangskoeffizient unter 0,24 W/m2 zu halten.
- Erneuerung von alten Heizkesseln: Nach 30 Jahren müssen Zentralheizungen nachgerüstet bzw. alte Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden. Ausgenommen davon sind Heizgeräte, die nur einen Raum heizen oder zur Warmwasseraufbereitung dienen. Unter die Regelungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) fallen auch nicht die Brennwert- und Niedertemperaturkessel mit einer Nennleistung unter 4kW bzw. über 400kW.
- Dämmung der Warmwasserrohre, Armaturen und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen.
Sonderpflichten bei Neubau, Umbau und Ausbau
Die potenziellen Eigentümer sollten noch vor dem Hauskauf einen Blick auf die EnEV werfen, da bei größeren Umbaumaßnahmen die Verordnungen der EnEv einzuhalten sind. Die Anforderungen der Energieverordnung steigen mit den Jahren an und die Sanierungsmaßnahmen hängen vom Zustand der Immobilie ab.
Während bei kleineren Maßnahmen wie z. B. Erneuerung der Fassadenteile oder Bodenbeläge die EnEv nicht mit ihren Maßnahmen greift und diese auch ohne Pflichten ausführbar sind, sind beim Austausch einzelner Bauteile wie Außenwände oder Fenster die Anforderungen der EnEv für diese Bauteile einzuhalten.
Energieberatung und Fördergelder einholen
Um offene Fragen zu den Themen Energieeinsparverordnung, Förderung oder Sanierung zu klären, holen Sie sich die Meinung eines zertifizierten Energieberaters ein. Das Thema „Energieberatung Wohngebäude“ wird beispielsweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (BAFA) finanziert.
Auch von der KfW-Bank gibt es Zuschüsse für geplante Immobilienbesitzer. Für den Kauf oder das Bauen von Wohneigentum stehen rund 50 Förderprogramme zur Verfügung. Lassen Sie professionelle Gutachter der Cornelius Ober GmbH eine Immobilienbewertung durchführen, die als eine Grundlage zu den anstehenden energetischen Maßnahmen dient.
Fördermittelberatung für Ein- und Mehrfamilienhäuser zur energetischen Sanierung
Seit 2009 begleitet die Cornelius Ober GmbH private und unternehmerische Immobilienbesitzer bei der Beratung und Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und Prüfung aller Optionen für die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel, zum Beispiel der KfW-Bank oder des BAFA. Sie wünschen eine Fördermittelberatung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht für ein kostenloses Auftakt- und Kennenlerngespräch.
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