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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energieeinsparverordnung (EnEV)3 / Immobilienhandel: Energieausweis wird ab 1.Mai zur Pflicht
28. April 2014/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Immobilienhandel: Energieausweis wird ab 1.Mai zur Pflicht

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Für Immobilienmakler treten ab 01.Mai diesen Jahres Änderungen zum Energieausweis in Kraft. Mit den Änderungen müssen Besitzer von Immobilien vor dem Kauf oder der Vermietung grundsätzlich einen Energieausweis vorlegen. Bisher war dieser Vorgang nur notwendig, wenn Käufer oder Mieter ausdrücklich den Energieausweis verlangten.

Bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien wir der Energieausweis ab 01.Mail diesen Jahres zur Pflicht. Die neuen Regelungen wurden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zusammengefasst und gelten für alle Immobilien die ab 01. Maik vermietet oder verkauft werden. Die Besitzer oder Eigentümer einer Immobilie sind ab dem 1.Mai dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen. Bislang musste dieser nur gezeigt werden, wenn Mieter bzw. Käufer danach ausdrücklich verlangten.

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Der Energieausweis muss den Regelungen entsprechend die neue Einteilung der Energieklassen beinhalten. Die Benotung erstreckt sich von der Bestnote A+ bis zu der schlechtesten Note H. Die erste Note wurde mit der Farbe Grün versehen während die letzte Bewertung ein Rot erhielt. Die Gebäude haben heute durchschnittlich eine gelbe Benotung mit E. Der Einzug in einer Wohnung mit der Benotung »B« bedeutet für den Mieter eine Ersparnis beim Stromverbrauch und der zu zahlenden Miete.

Zum Beispiel belaufen sich die die Heizungs- und Warmwasserkosten einer nicht unsanierten Altbauwohnung auf 1350 Euro pro Jahr (112,50 Euro monatlich) während es bei einem gut gedämmten Haus jährlich nur 900 Euro (75 Euro monatlich) sind (mehr über energetische Sanierung).

Das muss der Energieausweis auf jeden Fall beinhalten

Auf dem Energieausweis sollte auf jeden Fall der Energiebedarf der Immobilie oder der Energieverbrauch aufgelistet sein. Der Energiebedarf hat eine stärkere Aussagekraft, weil die Ermittlung des Wertes unabhängig von den Vorbewohnern erfolgte. In einer Immobilienanzeige muss ab dem 1.Mai 2014 der Energiekennwert in Kilowattstunden angegeben werden. Wenn der Immobilienbesitzer schon über einen Energieausweis verfügen sollte, so ist er dazu verrpflichtet die Gebäude-Energieklasse und den Energieträger anzugeben.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises bedeutet für Immobilienbesitzer zwar eine zusätzliche Bürokratie aber auf der anderen Seite profitieren Mieter und Käufer von der verbesserten Transparenz. Die Transparenz bringt die Immobilienbesitzer jedoch in Zugzwang, weil dadurch zum Beispiel der Eigentümer einer Altbauwohnung sich dazu gezwungen sieht die alte teure Elektroheizung gegen eine sparsame Erdgasheizung oder Blockheizkraftwerk auszutauschen.

Für Ihre Immobilie(n) bieten wir die Erstellung eines gesetzeskonformen Energieausweises. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Auch kurzfristige Terminvereinbarungen möglich (so lange der Terminvorrat reicht). Wir bieten diesen Service deutschlandweit, zögern Sie nicht und melden Sie sich noch heute!

  • Telefon und Ansprechpartner: +49 3691 8892194 | Cornelius Ober (Dipl.-Wirtsch.-Ing. für Maschinenbau und Energietechnik (FH)
  • Alternativ: Anfrage via Kontaktformular

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Schlagworte: Energieausweis
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