Steigende Nachfrage nach Energieausweisen – 2019 laufen Tausende Energieausweise ab
Für Verkäufer oder Vermieter von Immobilien ist ein Energieausweis gesetzliche Pflicht. Die Eigentümer von einem solchen Ausweis sollten jetzt einen Blick darauf werfen, da die Dokumente nach 10 Jahre Gültigkeit nun auslaufen. Eigentümer müssen jetzt handeln und einen neuen Energieausweis beantragen. Dabei gilt es einige wichtige Punkte zu beachten!
Ob diese Dokumente aber überhaupt einen Nutzen haben, bezweifelt die Immobilienbranche und auch viele Energieberater. Ein solcher Steckbrief sollte nämliche potenzielle Käufer und Mieter über die energetischen Kennwerte des Gebäudes informieren bzw. über die Energiekosten, mit denen sie rechnen müssen. Doch an der Aussagekraft der Energieausweise wird von verschiedenen Experten gezweifelt, denn die darin enthaltenen Angaben können von den Mietern nicht gewertet werden. Es sei daraus auch nicht erkennbar, welche Heizkosten entstehen, da der individuelle Verbrauch in einer Wohnung vor allem von der Lage innerhalb des Gebäudes (z. B. innen/außen oder Nord- bzw. Südseite) abhängig ist. Dennoch sind sie Pflicht und sollten von Vermietern und Verkäufern unbedingt beachtet werden.
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Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis – was sagen Ihre Werte aus?

Hohe Geldstrafe droht: Energieausweise sind für private und gewerbliche Immobilien Pflicht (Symbolbild).
Die zuständige Deutsche Energie-Agentur (dena) hat keine konkreten Zahlen vorliegen, wie viele Energieausweise genau auslaufen. Zahlreiche Energieberater vermelden aber bereits eine erhöhte Nachfrage. Bei der Antragung eines neuen Energieausweises sollten die Eigentümer jedoch zwischen zwei verschiedene Arten unterscheiden – dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis – die auch jeweils unterschiedliche Aussagekraft und eigene Kriterien haben.
Tipp: Die Cornelius Ober GmbH hat ein Tool entwickelt, welches anhand der wichtigsten Kennzahlen bestimmt, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis notwendig ist. Hier geht es zum Tool.
Der Bedarfsausweis
Der sogenannte Bedarfsausweis sagt lediglich etwas über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes aus. Dieser Bedarf wird anhand Anlagentechnik und Bausubstanz von einem Fachmann errechnet. Mit dem ermittelten Wert sollen Bewohner einschätzen können, wie viel Energie bei durchschnittlicher Nutzung von Warmwasser, Klimaanlage, Lüftung und Heizung anfällt.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wiederum ermittelt den tatsächlichen Verbrauch eines Hauses, indem der durchschnittliche Energieverbrauch z. B. anhand von Heizkostenabrechnungen herangezogen wird. Die Aussagekraft beider Ausweise ist jedoch umstritten.
Die Eigentümer haben übrigens nur dann die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, wenn ihr Haus nach 1977 errichtet oder seitdem zumindest energetisch saniert worden ist bzw. mehr als vier Wohneinheiten hat. Das Größenlimit wird damit begründet, dass das individuelle Heizverhalten in kleineren Gebäuden den Gesamtenergieverbrauch deutlich stärker beeinflusst, als Anlagen mit vielen Wohneinheiten. Wurde das Haus aber vor dem Jahr 1977 gebaut und seither nicht energetisch saniert oder erhält es vier oder weniger Wohneinheiten, dann muss zwangsläufig ein Bedarfsausweis her.
15.000 Euro hohe Strafe möglich
Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen den Energieausweis nur Personen mit einer besonderen Ausbildung ausstellen, darunter Handwerker, Architekten und Ingenieure. Die Cornelius Ober GmbH zählt zu den qualifizierten Energieberatern und bietet rechtssichere Energieausweise, auf Wunsch, mit bequemer Online-Bestellung. Auftraggeber seien gewarnt: Sie müssen sich auf die Aussage des Ausstellers verlassen, da ein amtliches Zertifikat der Zulassung immer noch fehlt. Wer aber ohne Berechtigung Energieausweise ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer bis zu 15.000 Euro hohen Strafe versehen werden. Doch die Energieberater kritisieren mangelnde Kontrollen und fordern von den einzelnen Ländern die Überprüfung, da sie schließlich auch für das Baurecht zuständig sind.
Eigentümer, die einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude oder Gewerbe benötigen, können sich von der Cornelius Ober beraten lassen und einen Energieausweis jetzt einfach online bestellen.
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Danke, dass Sie den Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis erklären. Ich frage immer, wie viele Heizkosten der Vormieter hatte und finde das schon aussagekräftig. Ich finde gut, dass es überhaupt einen Gebäudeenergieausweis gibt. In anderen Ländern muss man sich überraschen lassen.