BAFA: Richtlinie zur Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien erfuhr Überarbeitung
Am 10.05.2016 wurde die überarbeitete Richtlinie zur Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien veröffentlicht. Wir haben uns die Änderungen einmal genauer angeschaut und zeigen welche Änderungen die Richtlinie enthält, was gefördert wird und was nicht förderfähig ist.
Ende 2015 lief die Richtlinie zur Förderung von Querschnittstechnologien aus. Am 10. Mai 2016 wurde nun im Bundesanzeiger die überarbeitete Richtlinie veröffentlicht, die bis Ende 2019 fortlaufen soll. Das Förderprogramm wird also bis Ende 2019 fortgeführt.
Diese Änderungen beinhaltet die neue Richtlinie
Im Vergleich zur Vorgängerversion gibt es einige wichtige Unterschiede. So erfolgt die Förderung nicht mehr pro Antragsteller, sondern pro Vorhaben. Bei Einzelmaßnahmen ist nunmehr eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Neuanschaffungen vorgesehen.
Im Rahmen der technischen Optimierung ist sowohl der Einsatz neuer Anlagen als auch der Ersatz nicht mehr optimal laufender Geräte möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens eine Querschnittstechnologie zum Einsatz kommt.
Von der Förderung profitieren nun Unternehmen, die den KMU-Richtlinien entsprechen, und Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Auch sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten können die Förderung in Anspruch nehmen.
Auf unserer Webseite finden Sie unter der Rubrik BAFA – Förderprogramme im Bereich „Querschnittstechnologien“ ausführliche Informationen zur neuen Förderrichtlinie und wie wir Sie dabei unterstützen können die Förderungen zu beantragen und die Maßnahmen umzusetzen.
Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig
Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden, der Erwerb gebrauchter Anlagen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Energiemanagementsysteme, vom Antragsteller erbrachte Eigenleistungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes im Rahmen der EnEV, Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie deren Dämmung, komplette Produktionsanlagen, Maschinen sowie Fertigungseinrichtungen inklusive Bearbeitungszentren und die hierin zum Einsatz kommenden Querschnittstechnologien sowie bereits in der Realisierung befindliche Projekte.
Für diese Maßnahmen stehen teilweise andere Förderprogramme und Zuschüsse zur Verfügung, über die Sie unser Cornelius Ober GmbH gern ausführlich informiert. Rufen Sie uns dazu einfach an (03691/889 21 94) oder schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrer Frage.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!