Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt neue Fördermöglichkeiten zur Optimierung von Heizsystemen bereit. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Von modernen Heizungspumpen bis zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen – wir beleuchten, wie Eigentümer von den Zuschüssen profitieren können.
BAFA fördert Heizungsoptimierung mit bis zu 20% Zuschuss.
Förderung gilt für Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich und den Austausch von Heizungspumpen.
Neu: Zuschüsse auch für Emissionsminderung bei Biomasseheizungen.
Voraussetzung: Heizung älter als zwei Jahre, bei fossilen Heizungen nicht älter als 20 Jahre.
Steuerbonus als Alternative, wenn Förderung nicht genutzt wird.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt neue Anreize für Eigentümer, ihre Heizsysteme zu optimieren. Mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu senken, bietet das BAFA nun bis zu 20% Zuschuss für die Optimierung von Heizungsanlagen. Diese Förderung betrifft unter anderem den Einbau moderner Heizungspumpen, den hydraulischen Abgleich sowie die Installation voreingestellter Thermostatventile.
Energieeffizienz im Fokus
Sorgfältige Überprüfung des Heizsystems im Rahmen der Heizungsoptimierung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem der hydraulische Abgleich und die Modernisierung der Regelungstechnik, unterstützt durch Zuschüsse des BAFA, um die Effizienz und Emissionsstandards zu verbessern. (Symbolbild)
Der Fokus der Förderung liegt auf der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Heizsysteme. Insbesondere Eigentümer von älteren Heizungsanlagen können von dieser Initiative profitieren, indem sie ihre Systeme auf den neuesten Stand der Technik bringen. Die Förderung umfasst auch die Dämmung von Rohrleitungen und den Einsatz neuer Mess- und Regeltechnik, um die Wärmeversorgung im Haus optimal zu steuern.
Die BAFA-Förderung unterstützt eine Vielzahl an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizsystemen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Die Optimierung von Wärmepumpen, um deren Effizienz zu verbessern.
Der Einbau und die Anpassung von Heizungspumpen, einschließlich der Justierung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, sowie Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur entsprechend den geltenden Richtlinien.
Die Installation von modernen Mess-, Steuer- und Regelungstechniken zur effizienteren Steuerung der Heizungsanlage.
Maßnahmen zur Dämmung von Rohrleitungen, um Wärmeverluste zu minimieren.
Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, inklusive der Anpassung der Heizkurve, um eine gleichmäßige und effiziente Wärmeverteilung im Gebäude zu gewährleisten.
Der Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, sowohl im als auch in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, um die Energieeffizienz zu optimieren.
Emissionsreduktion bei Biomasseheizungen
Ein neuer Aspekt der BAFA-Förderung ist die Unterstützung bei der Emissionsminderung von Biomasseheizungen. Eigentümer, die ihre Holzheizung optimieren möchten, um die Staubemissionen signifikant zu reduzieren, können nun einen Zuschuss von pauschal 50 Prozent beantragen. Diese Maßnahme zeigt das Bestreben der Bundesregierung, nicht nur die Energieeffizienz zu verbessern, sondern auch aktiv zum Umweltschutz beizutragen.
Für die Emissionsminderung bietet das BAFA einen pauschalen Zuschuss von 50 Prozent. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die betreffende Heizungsanlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt aufweisen. Es ist zu beachten, dass Einzelraumfeuerstätten von dieser Förderung ausgeschlossen sind.
Das Alter der Heizung muss über zwei Jahre betragen, um für die Förderung infrage zu kommen.
Eine signifikante Reduktion der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert ist erforderlich. Diese Vorgabe bezieht sich auf einen standardisierten Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent (bei 273 K und 1013 hPa).
Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist obligatorisch. Vor der Förderung muss bereits die Erfüllung der Anforderungen der Stufe 1 gemäß § 5 der 1. BImSchV nachgewiesen werden.
Um die BAFA-Förderung erfolgreich zu beantragen, müssen alle genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Steuerliche Anreize als Alternative
Neben der direkten Förderung bietet der Staat auch steuerliche Anreize für diejenigen, die ihre Heizsysteme optimieren möchten. Die Kosten für solche Maßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden, falls eine Kombination mit der BAFA-Förderung nicht in Frage kommt. Dies bietet eine flexible Möglichkeit, in energieeffiziente Technologien zu investieren und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Die Optimierung des Heizungssystems ist ein wichtiger Schritt hin zu einem energieeffizienteren und umweltfreundlicheren Zuhause. Als erfahrener KfW- und BAFA-qualifizierter Energieberater stehen die Experten und Ingenieure der Cornelius Ober GmbH bereit, Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Heizungsoptimierung zu unterstützen. Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenfreies Auftaktgespräch, um zu erfahren, wie Sie von den aktuellen Fördermöglichkeiten profitieren können. Gemeinsam machen wir Ihr Zuhause fit für die Zukunft!
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