Versicherungen stellen sich bei Schadensregulierung älterer Wohngebäude immer öfter quer
Besonders bei älteren Immobilien, die in der Zeit zwischen 1949 und 1979 erbaut wurden, kommt es immer wieder zu Schadensfällen. Gründe dafür können unter anderem in der alten Bausubstanz und den dort vorzufindenden Wasser- und Elektroleitungen liegen, die in die Jahre gekommen sind und der Belastung nicht mehr standhalten. Das nutzen einige Versicherer zunehmend aus, um nur eine geringe finanzielle Entschädigung anzubieten. Wir zeigen hier, wie sich Immobilienbesitzer davor schützen können.
Gerade bei Schadensfällen an Gebäuden ist eine schnelle Regulierung und Instandsetzung notwendig. Hier nutzen einige Versicherer die Situation der Betroffenen aus und bieten nur eine geringe finanzielle Entschädigung an. Einige Versicherer beauftragen Unternehmen direkt mit der Instandsetzung, durch die vielfach nur die oberflächlichen Schäden beseitigt werden.
Kommt es öfter zu einem Schadensereignis, besteht zudem die Gefahr, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder eine neue Police mit wesentlich höheren monatlichen Beiträgen anbietet.
Auch wenn es bislang am Gebäude zu keinem schadhaften Ereignis gekommen ist, das Haus aber bereits mehr als 30 Jahre lang steht, berechnen viele Versicherer mittlerweile höhere Beiträge. Gebäudebestand in Deutschland kommt in die Jahre.
In Deutschland sind 43 Prozent aller Häuser älter als 35 Jahre. Hier sind beispielsweise Elektroleitungen, die während des Baus gelegt wurden, nicht für die Vielzahl an Geräten ausgelegt, die heutzutage genutzt werden. Zudem können die Isolierungen brüchig oder zumindest spröde sein, was unter anderem zu Stromschlägen und Kurzschlüssen führen kann.
Ein noch größeres Problem stellen alte Wasserleitungen dar. Etwa die Hälfte der zwischen 2002 und 2013 beglichenen Versicherungsschäden (insgesamt 46 Milliarden Euro) entstanden durch schadhafte Wasserleitungen. Durch längere Kälteperioden ist es beispielsweise zu einer Zunahme bei den Frostschäden gekommen.
Hausbesitzer investieren eher in Badsanierung als in den Leitungsaustausch
Viele Hausbesitzer investieren eher in ein neues Bad sowie in eine energetische Dämmung als in neue Elektro- und Wasserleitungen. Hier wäre es durchaus sinnvoll, bei den eh anstehenden Sanierungsarbeiten auch einen Austausch der Leitungen mit vorzunehmen. Auch für diese Maßnahmen können Hausbesitzer von Fördermitteln – beispielsweise durch die KfW-Bank – profitieren, über deren Konditionen ein hinzugezogener Sachverständiger gern informiert.
Prämienrabatte für Neubauten und sanierte Immobilien
Einige Assekuranzen bieten für Neubauten und sanierte Gebäude wesentlich günstigere Prämien als für nicht sanierte Immobilien. Deren Besitzer müssen unter anderem mit einem höheren Selbstbehalt, steigenden Prämienzahlungen oder gar mit einer Vertragskündigung rechnen.
Unabhängig von der Vertragslaufzeit kann nach jedem gemeldeten Schadensfall der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Um ein solches Risiko zu minimieren, ist es angeraten, nicht jedes schadhafte Ereignis der Assekuranz zu melden. Nachteilig kann sich eine Kündigung der Versicherung beispielsweise dann auswirken, wenn die Wohngebäudeversicherung Bedingung für eine Baufinanzierung ist.
Schlechte Schadensregulierung
Da die finanzielle Situation der Versicherer nicht die beste ist, versuchen einige, ihre Versicherungsnehmer zu überrumpeln, um eine für die Versicherung kostengünstige Sanierung zu erreichen. So werden den Betroffenen Abfindungserklärungen vorgelegt, die diese nur zu unterschreiben brauchen, ohne dass ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen wurde. Die Versicherungen stellen das meist als Kulanzregelung dar. Aus diesem Grund schicken die Assekuranzen sehr schnell einen Mitarbeiter vorbei, der die Schadensregulierung vor Ort durchführen soll. In den meisten Fällen sind diese Abfindungen wesentlich niedriger als der entstandene Schaden, auf dem dann der Kunde sitzenbleibt, sofern er die Erklärung unterschrieben hat.
Wird die Instandsetzung von der Versicherung in Auftrag gegeben, besteht die Gefahr, dass Schäden nur oberflächlich saniert werden. So unterbleibt bei einem Wasserschaden eventuell der Austausch des ebenfalls feucht gewordenen Dämmmaterials, welches später schimmeln kann. Kam es im Gebäude zu einem Brand, können sich durch das eingesetzte Löschwasser der Dachstuhl und die Dämmung mit Wasser vollsaugen. Dies wird eventuell nicht mit berücksichtigt.
Unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen
Bevor Hausbesitzer einer Schadensregulierung zustimmen, sollte ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden. Dieser wird sich ein umfassendes Bild über die gesamte Immobilie und den entstandenen Schaden machen, Sanierungsmaßnahmen aufzeigen und diese auf Wunsch auch überwachen. Zugleich kann er auch die genaue Wertminderung beziffern und auf finanzielle Folgen, beispielsweise Mietausfälle, hinweisen. Diese Summen sollten dann ebenfalls von der Versicherung eingefordert werden. Auf Wunsch überwacht der Sachverständige zudem die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Viele Geschädigte müssen sich allerdings auf einen Kampf um die Entschädigung einstellen, da die Assekuranzen darauf hoffen, dass viele rechtliche Schritte scheuen.
Fazit
- Ziehen Sie als Betroffener immer einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise unseren Cornelius Ober GmbH, zurate.
- Unterschreiben Sie keine Abtretungserklärungen der Versicherung, sondern erbitten Sie sich zumindest ein paar Tage Bedenkzeit. In dieser Zeit können Sie dann einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.
- Bei der Besichtigung durch den Mitarbeiter der Versicherung sollte immer ein Zeuge dabei sein, der die Ausführungen glaubhaft beweisen kann. Als Zeuge können beispielsweise Nachbarn, Verwandte oder Freunde auftreten.
- Lassen Sie elektrische Leitungen und Wasserleitungen, die älter als 30 Jahre sind, austauschen oder zumindest durch einen Fachmann überprüfen, um so vor Schäden vorzubeugen. Lassen Sie sich die Überprüfung schriftlich bestätigen, um so bei einem späteren Schadensfall einen entsprechenden Nachweis zu besitzen. Gern können Sie unseren Cornelius Ober GmbH mit diesen Aufgaben betrauen.
Und wer hilft nun bei diesen Fällen.
Gibt es da auch so eine Schadensregulierungs Verein wie bei dsr24?