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Umweltbonus: Kaufprämie für Elektrofahrzeuge kann ab sofort beantragt werden

Allgemein
Kauf von einem Elektroauto

Das Antragsverfahren zur Erstattung der Kaufprämie für Elektrofrahrzeuge ist in zwei Stufen unterteilt:

  1. In der ersten Stufe wird der sogenannte Umweltbonus über das Online-Portal des BAFA beantragt. Dazu muss der Käufer unter anderem Angaben zum Fahrzeugtyp und zum Nettokaufpreis machen. Nachdem der Antrag an das BAFA übermittelt wurde, erhält der Käufer einen Zuwendungsbescheid.
  2. Im zweiten Schritt wird er aufgefordert, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Rechnung direkt auf dem Antragsportal hochzuladen. Wurden die Förderungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Fördervorraussetzungen

Kauf von einem Elektroauto

Der Kauf von einem Elektroauto wird mit bis zu 4000 Euro Kaufprämie gefördert.

Unterstützt wird der Erwerb neuer Elektroautos, die ab dem 18. Mai 2016 erworben oder für die ein Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Zugleich müssen sie auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ (pdf, 350 Kb) aufgeführt sein. Der Umweltbonus kann sowohl von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und Körperschaften in Anspruch genommen werden, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird. Wird das Fahrzeug geleast, so ist der Leasingnehmer antragsberechtigt.

Die Anträge auf die Gewährung des Umweltbonus können nur online eingereicht werden. Der Bonus beläuft sich auf 4.000 Euro bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie auf 3.000 Euro bei Plug-In Hybriden. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Bundesregierung und die Industrie. Der Anteil der Bundesmittel liegt bei 600 Millionen Euro. Sobald die Bundesmittel aufgebraucht sind, läuft die Förderung aus, spätestens allerdings 2019.

Auf unserer hier verlinkten ESA-Webseite können Sie noch weitere Informationen zum Förderprogramm nachlesen. Sie erfahren unter anderem, wie lange das Fahrzeug nach dem Kauf auf den Erstbesitzer zugelassen sein muss und für wen die Förderung nicht in Betracht kommt.  Gern ist Ihnen unser Energieberater bei der Beantragung des Umweltbonus behilflich und berät Sie auch bei zahlreichen weiteren Förderprogrammen zur Energieeffizienzoptimierung in Privatgebäuden, Unternehmen und öffentlichen Gebäuden.

5. Juli 2016/0 Kommentare/von Cornelius Ober
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