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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Allgemein3 / Energieausweis lesen – So geht’s richtig
26. November 2015/2 Kommentare/von Cornelius Ober

Energieausweis lesen – So geht’s richtig

Allgemein

Den Energieausweis lesen zu können ist für Immobilienkäufer und -Mieter zwar keine gesetzliche Notwendigkeit, kann aber helfen falschen Angaben auf dem Energieausweis entgegenzuwirken. Denn immerhin gilt, je höher die Einstufung in die jeweiligen Klassen, desto höher ist meist der Kauf- oder Mietpreis. Wir klären die Zusammenhänge auf und geben wertvolle Tipps den Energieausweis richtig zu lesen.

Inhaltsverziechnis

  1. Bedarfs- und Verbrauchsausweis
  2. Vorteile des Verbrauchsausweises
  3. Welche Häuser gehören wahrscheinlich zu den Klassen A und H?
  4. Berechnungsmöglichkeit für entstehende Heizkosten
  5. Energieausweis online erstellen lassen

Für unsere Schnellleser

In diesem Beitrag lernen Sie einen Energieausweis richtig zu lesen, erfahren aber auch die Gründe für die Notwendigkeit der Energieausweise, die aktuelle IST-Situation, in wie weit sich Immobilienverkäufer und -vermieter an die Richtlinien der EnEV halten und in welche Klassen (A bis H) Wohngebäude und Gewerbegebäude eingeteilt werden und wie sich dies begründet.

Energieausweis online erstellen

Schon bei der Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses muss ein Energieausweis vorliegen. Dies wurde mit Wirkung zum 01. Mai 2014 von der Bundesregierung beschlossen. Interessenten können so auf einem Blick ersehen, welche Verbrauchswerte sie erwarten. Aber wie liest man solch einen Energieausweis richtig und welche Informationen enthält er?

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind verpflichtet, neuen Mietern respektive Kaufinteressenten zum Zeitpunkt der Wohnungs- oder Hausbesichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Gleiches gilt für neu errichtete Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie für Wohngebäude, die nach dem 01. Oktober 2007 erbaut oder energetisch saniert wurden.

Energieausweis

Ob ein Energieausweis existiert, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von öffentliche Stelle kaum kontrolliert, ergab jetzt eine Studie.

1. Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Generell gilt es erst einmal, zwischen dem Bedarfs- und den Verbrauchsausweis zu unterscheiden. Bei ersterem basieren die Angaben zum Energiebedarf auf Berechnungen, deren Grundlage unter anderem die Bauweise und der Erhaltungszustand des Gebäudes sind. Die Werte für Niedrigenergie- und Passivhäuser liegen meist im grünen Bereich, ältere sowie unsanierte Häuser lassen sich durch hohe Werte, die im roten oder orangefarbenen Bereich angesiedelt sind, erkennen.

2. Vorteile des Verbrauchsausweises

  • Tatsächlicher Energieverbrauch wird berücksichtigt,
  • Mehrfamilienhäuser, die vor 1977 errichtet wurden, müssen mindestens 5 Wohneinheiten beinhalten, um den Durchschnittswert zu ermitteln,
  • Energieverbrauch der letzten drei Jahre findet Berücksichtigung,
  • Übersichtlichere Darstellung des Verbrauchs anhand der Einstufungen von A+ bis H.

Grundlage für die Reduzierung der Wohneinheiten ist, dass die ab Ende 1977 errichteten Gebäude bereits der ersten Wärmeschutzverordnung unterlagen und deshalb besser gedämmt sind als noch ältere Häuser.

Seit dem 01. Mai 2014 enthält der Energieausweis nicht nur eine Farbskala, die von grün über gelb und orange bis hin zu rot reicht und den derzeitigen Energieverbrauch anzeigt, sondern wird auch um Energieeffizienzklassen ergänzt. Die Klasse A+ steht hierbei für die geringsten Verbrauchswerte, H für die schlechtesten. Solche Energielabels kannte man bisher nur von elektrischen Geräten.

3. Welche Häuser gehören wahrscheinlich zu den Klassen A und H?

Passivhäuser und manche Niedrigenergiehäuser dürften in den meisten Fällen die A-Einstufung erreichen. Viele neu errichtete Passivhäuser werden die Einstufung A+ erhalten. Die Klasse A entspricht zugleich dem ab 2016 geltenden EnEV-Standard für Neubauten. Gebäude, die schon über Jahrzehnte hinweg nicht instand gesetzt wurden und teilweise deutliche Schäden aufweisen, entsprechen oft nur noch der H-Klassifizierung. Selbiges kann im Übrigen auch für Gebäude gelten, die unter Denkmalschutz stehen. Für diese ist es unter Umständen aber auch nicht notwendig, einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Einen genauen Rückschluss über die entstehenden Energiekosten lässt aber auch der Verbrauchsausweis nicht zu. Die Stromkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem

  • Das Heizverhalten der bisherigen Bewohner,
  • Der Zustand der Gebäudesubstanz,
  • Das verwendete Brennstoffsystem,
  • Die teilweise deutlich differierenden Beschaffungskosten für Heizmaterial.

Während mancher Hausbewohner schnell friert und deshalb die Heizung öfter aufdreht, mögen es manche Hausbewohner gern kühler. Deshalb ist es – sofern möglich – sinnvoll, um Einsichtnahme in die letzten Jahresabrechnungen des Stromversorgers zu bitten.

Wird bislang noch eine Ölheizung genutzt, so ist es von großer Wichtigkeit, dass die Anlage eine regelmäßige Wartung und Reinigung durch einen Fachmann erfährt. Da die Heizölpreise stetigen Schwankungen unterliegen, muss der richtige Zeitpunkt abgewartet werden, um zu günstigen Konditionen zu tanken.

4. Berechnungsmöglichkeit für entstehende Heizkosten

Zuerst einmal muss die Wohnfläche um den Faktor 1,2 multipliziert werden. Der so gewonnene Wert wird mit dem Energieverbrauchskennwert, der im Energieausweis vermerkt ist, multipliziert; Ergebnis ist der durchschnittliche Energieverbrauch eines Jahres.

Beispiel:

  • Wohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche,
  • Energieverbrauchswert liegt bei 160 KWh.

Die Rechnung müsste in diesem Fall folgendermaßen aussehen: 60 m² x 1,2 x 160 = 11.520 KWh.

Der Jahresverbrauch läge bei dieser Wohnung also bei 11.520 KWh. Hierbei handelt es sich selbstverständlich um einen Durchschnittswert. Liegt die Wohnung beispielsweise im Erdgeschoss direkt über einem unbeheizten Keller und hat mehrere Außenwände, so werden die Heizkosten deutlich höher ausfallen. Im Zwischengeschoss hingegen lassen sich durchaus Kosten sparen, heizen doch die Nachbarn unten und oben unfreiwillig mit.

5. Energieausweis erstellen lassen

Besitzer eines Energieausweises, die sich nicht sicher sind ob ihr Energieausweis korrekt erstellt oder mit Informationen gefüllt wurde, bieten wir die Möglichkeit sich bei uns einen Energieausweis erstellen zu lassen. Bei Fragen finden Sie auf unserer Seite Kontakt unterschiedliche Möglichkeiten, mit unserem Team in Kontakt zu treten und Ihre Fragen zum Thema Energieausweis zu stellen. Als KfW-zertifizierte Energieberater mit langjähriger Erfahrung und namhaften Referenzen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Cornelius Ober GmbH gerne beratend zur Verfügung.

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Schlagworte: Energieausweis
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https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/07/energieausweis-scaled.jpg 1700 2560 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2015-11-26 23:34:292020-06-15 15:20:28Energieausweis lesen – So geht’s richtig
2 Kommentare
  1. Mia sagte:
    14. Juni 2018 um 09:26

    Danke für die guten Tipps zum Energieausweis. Bekannte hatten sich dank des Energieausweises eine energiesparendes Haus aussuchen können. Sie hoffen so weniger Geld für Energiekosten ausgeben zu müssen.

    Antworten
  2. Johannes sagte:
    18. Oktober 2018 um 11:25

    Meine Schwester will sich eine Wohnung kaufen und wirft jetzt immer mit Fachbegriffen um sich. Um mit ihrer Diskussion mitzuhalten, bin ich jetzt immer dankbar für Erklärungen. Den Energieausweis hab ich jetzt schon mal verstanden. Danke!

    Antworten

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