
UWG-Novelle: Klimaziele brauchen einen geprüften Umsetzungsplan
Ab dem 27. September ist Werbung mit Klimazielen nur noch zulässig, wenn ein detaillierter Umsetzungsplan mit messbaren Zielen dahintersteht — regelmäßig geprüft von einem unabhängigen Sachverständigen. Was Unternehmen jetzt belegen müssen.






























