Förderprogramm der KfW:
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Förderprogramm der KfW:
Das neue KfW-Förderprogramm aus dem Bereich des klimafreundlichen Bauens startet zum 01. März. Ab dem Zeitpunkt können Interessierte die Förderungen beantragen. Wie hoch das Budget ist und was Sie dazu sonst noch wissen müssen, haben wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal kurz und übersichtlich zusammengestellt.
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Für das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ der KfW steht jährlich ein Budget von rund 750 Millionen Euro zur Verfügung. Nachdem es im letzten Jahr bei der Antragsstellung für den damaligen KfW-Kredit „KfW-40-Standard“ innerhalb kürzester Zeit einen Antragsstopp gab, da das Budget da bereits ausgereizt war, sollen mit dem neuen Förderprogramm jetzt besonders nachhaltige Bauprojekte unterstützt werden.
Es werden dabei sowohl der Neubau als auch der Erwerb einer besonders energieeffizienten Immobilie gefördert. Berücksichtigt werden zudem sowohl Wohngebäude zur Eigennutzung als auch Gebäude, deren Wohnungen im Anschluss z.B. vermietet werden sollen. Es können als gleichermaßen Privatpersonen und Investoren oder auch Genossenschaften Anträge auf Förderung stellen.
Ein qualifizierter Energieberater hat mehr Vorteile, als nur die Möglichkeit staatliche Fördermittel zu beantragen. Kunden profitieren von Qualität, Service und Expertise (Symbolbild).
Gefördert werden entweder Gebäude, die einen so hohen Standard erreichen, dass sie die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus erfüllen und zudem weder mit fossilen Energieträgern noch mit Biomasse heizen oder es handelt sich sogar um Gebäude, die darüber hinaus Nachhaltigkeitszertifikat vorweisen können („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“). An diesen Kriterien orientiert sich dann die maximale Förderhöhe.
Sollten Sie sich für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ der KfW interessieren, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Hierbei ist es wichtig, dass Sie mit einem KfW-qualifizierten Energieberater zusammenarbeiten, bevor Sie Förderanträge stellen, denn Voraussetzung für viele Förderung ist die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater.
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Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 bundesweit staatlich geförderte Energie- und Fördermittelberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Städte und Kommunen.
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Der Begriff Dekarbonisierung taucht in den letzten Jahren zunehmend in der Berichterstattung zum Klimawandel auf und viele Unternehmen beschäftigen sich mit der Dekarbonisierung, wenn es darum geht, das Unternehmen klimafreundlicher zu gestalten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was sich hinter dem Begriff verbirgt und warum Sie ihn hier in Zukunft regelmäßig finden werden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde im Gebäudeenergiegesetz (GEG) das primärenergetische Neubauniveau von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent verschärft. Hierbei handelt es sich um die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs. Bei den Anforderungen an die Wärmedämmung ändert sich nichts. Des Weiteren erfuhren die Regelungen zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien Änderungen. Eine Übersicht der geplanten GEG-Novelle 2023.
Eine aktuelle Analyse von KfW Research hat gezeigt, dass sich die jährlichen Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im privaten Gebäudesektor noch einmal verdoppeln müssen, um das im Klimaschutzgesetz definierte Sektorziel für das Jahr 2030 erreichen zu können. Auf Privathaushalte entfällt mehr als ein Viertel des Energieverbrauchs in Deutschland. In unserem Blog-Beitrag zeigen wir wo die meiste Energie im Privatsektor verbraucht wird und welche Energiequellen dafür zum Einsatz kommen. Außerdem wir gezeigt, was private Immobilienbesitzer jetzt tun können, um ihren Gebäudebestand energetisch zu sanieren und welche Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.
Einer Mitteilung der KfW zufolge wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum 01.01.2023 bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderbedingungen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus anpassen. Neu ist hier, dass es bei einer „seriellen Sanierung“ einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent geben wird.
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