Worum geht es?

Der Bund stellt erneut Förderungen für Elektroauto-Ladestationen zur Verfügung. Ein Energieberater kann bei der Beantragung der Förderung und allen Fragen weiterhelfen (Symbolbild).
Seit dem 23.11. ist die neue Förderung zur Errichtung von Ladestationen bei Unternehmen und Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der KfW-Bank gestartet. Kommunen und Unternehmen können die Zuschüsse zukünftig beantragen, wenn sie neue Ladestationen für ihre Elektroautos errichten und diese nicht öffentlich zugänglich sind. Es soll damit die Errichtung von Ladestationen gefördert werden, wenn diese dem Laden von Elektrofahrzeugen der Beschäftigten dienen.
Was wird gefördert?
Es können 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bzw. maximal 900 Euro pro neuem Ladepunkt beantragt werden. Insgesamt werden 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bedingung für die Förderung ist dabei, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann entweder extern bezogen werden oder aus Eigenerzeugung (z.B. Photovoltaik) bezogen werden. Die Ladeleistung darf bis zu 22 Kilowatt betragen. Damit ist es möglich, die Akkus vieler Elektrofahrzeuge in einigen Stunden aufzuladen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind sowohl kommunale als auch private Unternehmen und Einzelunternehmer. Darüber hinaus können Verbände, Freiberufler, Kirchen und andere gemeinnützige Unternehmen die Förderung beantragen. Wichtig hierbei ist, dass der Zuschuss bereits vor Beginn der Umsetzung beantragt wird. Nach Bestätigung des Antrags sind dann 12 Monate Zeit, um einen Nachweis über die erbrachten Maßnahmen zu liefern.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei sämtlichen Fragen zu Fördermöglichkeiten von Ladestationen, deren Beantragung usw. nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Energie- und Fördermittelberater sind Energieeffizienzexperten und bieten Ihnen Full-Service rund ums Thema Fördermittel. Sie haben zudem die Möglichkeit, auf unserer Webseite ein kostenloses Auftaktgespräch zu vereinbaren, per Mail oder telefonisch:
Cornelius Ober
+49 (0) 3691 – 24902-0
kontakt@c-ober.de