Die KfW setzt ihren Förderfahrplan in der Heizungsförderung konsequent fort und ermöglicht ab sofort auch Unternehmen sowie Vermietern von Ein- und Mehrfamilienhäusern den Zugang zu Fördermitteln. Wie es in einer heute Vormittag veröffentlichten Pressemeldung heißt, schließt diese Erweiterung eine weitere große Gruppe von Antragstellern ein, die nun unkompliziert über das Online-Kundenportal der KfW Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beantragen können.
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Moderne Wärmepumpen wie diese werden durch die KfW-Heizungsförderung finanziell unterstützt. Sowohl private Eigentümer als auch Unternehmen können jetzt Zuschüsse und günstige Kredite für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beantragen. (Symbolbild)
Seit dem Start der KfW-Heizungsförderung im Februar 2024 wurden bereits rund 93.000 Zuschusszusagen über ein Gesamtvolumen von etwa 1,3 Milliarden Euro erteilt. Ziel dieser Förderung ist es, den Einsatz umweltfreundlicher Heizungen zu beschleunigen und damit die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor nachhaltig zu senken. Die aktuellen Änderungen stellen sicher, dass nicht nur private Hauseigentümer, sondern auch Unternehmen und Vermieter in den Genuss dieser Zuschüsse kommen.
Digitale und automatisierte Zuschussbeantragung
Die Beantragung der KfW-Fördermittel erfolgt vollständig digital über das KfW-Portal und ermöglicht eine schnelle und automatisierte Bearbeitung. So können Eigentümer von Wohn– und Nichtwohngebäuden ihre Förderanträge in wenigen Minuten einreichen und erhalten bei vollständig eingereichten Unterlagen bereits innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung. „Damit haben unsere Kunden schnell Planungssicherheit für die Finanzierung ihres Vorhabens“, so Katharina Herrmann, Vorständin für das Inländische Fördergeschäft der KfW, im Rahmen der Pressemeldung.
» Weiterführende Informationen: KfW 255 Zuschuss: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Die Heizungsförderung umfasst sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite, die Investitionen in klimafreundliche Heizungen finanziell unterstützen. Für Unternehmen ist ein Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten möglich, wobei zusätzliche Boni wie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro oder ein Effizienzbonus von 5 % die Förderquote weiter erhöhen können. Auch private Eigentümer können je nach Situation und Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten.
Ausblick auf kommende Schritte
Neben der jetzt erfolgten Erweiterung der Fördermöglichkeiten für weitere Antragstellergruppen arbeitet die KfW auch an der Anbindung von Kommunen an das Online-Kundenportal, was voraussichtlich Ende November abgeschlossen sein wird. Diese Kommunen haben bereits die Möglichkeit, Projekte zum Heizungsaustausch anzumelden und sich so die Fördermittel zu sichern. Ein wichtiger nächster Schritt ist zudem die Einführung der gestaffelten Nachweiseinreichung für die Auszahlung der Zuschüsse, die ab Ende September 2024 für die ersten Antragstellergruppen möglich sein wird.
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