KfW-Förderungen zu Energieeffizienz sind weiterhin beliebt
Energieeffiziente Projekte lassen sich natürlich leichter umsetzen, wenn staatliche Zuschüsse zur Verfügung stehen. Am Ende stellt es eine Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten dar. Die Bürger werden bei ihren Bemühungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien entlastet, die Umwelt geschont und die Bundesregierung kommt ihren Klimaschutzzielen mit Hilfe der Bürger einen Schritt näher. Interessante Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bietet das BAFA und die KfW.
Kürzlich landeten auf dem Schreibtisch der KfW wieder viele Förderanträge. Die Mitarbeiter, die für die Vergabe der staatlichen Darlehen und Zuschüsse zuständig sind, konnten bereits ein Fördervolumen von über 1 Milliarde € im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ zusagen, berichtet das Online-Magazin „foerderdata“ in einem Beitrag. Damit konnte die KfW im Vergleich zum 1. Quartal 2017 unter die Hauseigentümer noch mehr Fördergeld bringen.
Die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ können seit dem 17.04.2018 zu den geänderten KfW-Förderbedingungen beantragt werden. Außerdem wurden die förderfähigen Maßnahmen konkretisiert und einige der technischen Mindestanforderungen sowie die Finanzierungskonditionen der Förderkredite angepasst.
Investitionen in Smart-Home-Technik
Ab sofort werden Investitionen in Smart-Home-Technik ergänzend zu jedem Förderzweck mitgefördert. Die förderfähige Maßnahmenliste ist lang und beinhaltet unter anderen: elektronische Raumthermostate/Heizkörperthermostate, Wohnungsdisplays zur aktuellen Verbräucheanzeige, Smart-Meter, baugebundene Antriebs- und Bedienungssysteme für Fenster, Rollläden, Türen, Beleuchtung, Türkommunikation, Anschluss an eine Breitbandverkabelung oder intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten.
Smart Home Anwendungen – Lässt sich mit Smart Home die Energieeffizienz steigern?
Was enthält das Lüftungspaket?
Nun sind auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung förderfähig, sofern die Anlage gemäß der Ökodesign-Richtlinie einen spezifischen Energieverbrauch aufweist, wobei der Nachweis per Herstellernachweis der Anlage erfolgt. Theoretisch kann damit nun auch eine Lüftungsanlage die Mindestanforderung erfüllen.
Beim Lüftungspaket und dem Einbau von Lüftungsanlagen entfällt die bisher hohe Anforderung zur Grenzwerteinhaltung für die Luftwechselrate. Die Lüftungsanlagen müssen stattdessen mindestens eine Lüftung zum Feuchteschutz bei Einzelmaßnahmen gewährleisten und technisch einreguliert sein. Zudem muss die Luftdichte beim Lüftungspaket weiterhin messtechnisch bestimmt werden, aber ohne Anforderung zur Grenzwerteinhaltung.
Betrieb von Brennwertkesseln
Nun fordern die technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderung eindeutig, dass man die Brennwertkessel nicht dauerhaft, sondern im überwiegenden Brennwertbetrieb betreiben soll, um somit den bestimmungsgemäßen Betrieb sicher zu stellen. Damit im Brennwertmodus der Einsatz auch effizient ist, muss der Heizungsinstallateur bestimmte Einregulierungen der Rück- und Vorlauftemperatur sowie am Heizgerät selbst durchführen.
Um sich weitere Informationen zum Thema energieeffizientes Bauen und Wohnen einzuholen, besuchen Sie entweder unseren Blog oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter (hier abonnieren).
Jetzt Heizungsanlage modernisieren: Mit der Förderung „Anreizprogramm Energieeffizienz) » alle Infos
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!