KfW weitet Förderung von Brennstoffzellen auf gewerbliche und kommunale Gebäude aus
Nicht nur Privatpersonen kommen in den Genuss von Förderprogrammen, die zur Anschaffung von Brennstoffzellen in den eigenen Häusern führen, zukünftig werden auch Unternehmen und Kommunen unterstützt. Welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen, erfahren Sie in kurzer und knapper Form in diesem Beitrag.
Ausführliche Informationen zur Förderung, wie Fördernbedingungen, Förderhöhe, Anträge und Fristen stellen wir Ihnen in Kürze auch auf unserer Webseite zur Verfügung.
Hier schon einmal die wichtigsten Voraussetzungen und Informationen: Im Rahmen des Programmes „Zuschuss 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ werden
- Natürlichen Personen,
- Unternehmen,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Freiberufler,
- Contracting-Geber,
- In- und ausländische Unternehmen,
- Gemeinnützige Organisationen,
- Kirchen,
- Kommunen sowie
- kommunale Unternehmen und Zweckverbände
gefördert, die ein Brennstoffzellensystem in neue oder bereits vorhandene Gebäude einbauen lassen. Der Zuschuss beträgt – je nach Leistung der Anlage – zwischen 7.050 Euro bei einer Leistung von 0,25 kW bis zu 28.200 Euro bei einer elektrischen Leistung von 5,0 kW. Es ist unerheblich, ob es sich bei den Gebäuden um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
Förderfähig sind dabei sowohl die Kosten für den Erwerb und den Einbau des Brennstoffzellensystems (bei integrierten Geräten auch des weiteren Wärmeerzeugers), die Kosten eines über 10 Jahre laufenden Vollwartungsvertrages sowie die Leistungen des Experten für Energieeffizienz. Von dieser Summe werden insgesamt 40 Prozent bezuschusst, die maximale Höhe entspricht dabei der Leistungsklasse.
Je nach Gebäudetyp ist der Zuschuss mit weiteren Förderprodukten kombinierbar, so beispielsweise dem „276 – Energieeffizient Bauen und Sanieren im Unternehmen – Kredit“ oder „151 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kredit“ bei Privatpersonen. Bei Unternehmen ist die De-minimis-Regelung zu beachten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung der Brennstoffzelle und der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten ab. Der Zuschuss aus der Leistungsklasse setzt sich dabei aus einem Festbetrag von 5.700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro pro angefangene 100 W elektrische Leistung zusammen.
Des Weiteren darf der Zuschuss ausschließlich mit der Förderung für KWK-Anlagen entsprechend dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) des BAFA kombiniert werden, da auch in diesem Programm Zuschüsse gewährt werden. Eine Kombination mit weiteren Zuschüssen ist nicht möglich.
Beachten Sie bitte, dass der Zuschuss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss. Geht der Antrag erst später ein, ist eine Förderung nicht möglich. Weiterhin sollte beachtet werden, dass eine Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben ist. Hierbei handelt es sich um qualifizierte Energieberater der KfW-Bank. Sehr gern übernimmt die ESA-Energieberatung diese Dienstleistung für Sie (Kontakt | Referenzen | Informationen über Energieberatung für Sätdte/ Kommunen).
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