Ab 1. August 2015 höhere KfW-Fördersummen bei Altbausanierung
Die KfW-Bank hat mit Wirkung zum 01. August 2015 die Darlehenssumme für das Kreditprogramm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ angehoben. Welche weiteren Änderungen zum 01. August gültig wurden und welche Möglichkeiten sich damit für Besitzer von Altbauten ergeben, wird hier kurz und kompakt wiedergegeben.
Kurz und knapp alle Änderungen erklärt: Mit Wirkung zum 01. August 2015 hat die KfW-Bank für das Kreditprogramm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ die maximale Darlehenssumme von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit erhöht, zugleich aber auch den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte angehoben. Dieser liegt nunmehr bei 27,5 Prozent. Bei einer Darlehenssumme von beispielsweise 100.000 Euro beträgt der Tilgungszuschuss 27,5 Prozent, sofern die sanierte Immobilie dem KfW55-Standard entspricht. Laut Information der Initiative „Zukunft Altbau“ sparen Hauseigentümer so bis zu 10.625 Euro.
Weitere wichtige Informationen
Der Tilgungszuschuss wurde bereits im Januar 2015 um 5 Prozentpunkte angehoben, was einem Höchstwert von 22,5 Prozentpunkten entsprach. Durch die nochmalige Anhebung des Zuschusses auf jetzt 27,5 Prozentpunkten wird es nunmehr noch leichter, auch größere Sanierungsvorhaben anzugehen. Anstelle des Tilgungszuschusses kann auch ein Investitionszuschuss gewählt werden. Dieser liegt bei maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Zugleich wurde im Januar 2015 der Zinssatz auf nunmehr nur noch 0,75 Prozent abgesenkt. Nicht unerwähnt bleiben soll zudem, dass auch für die Kosten des Energieberaters von der KfW-Bank ein höherer Zuschuss gezahlt wird.
Alle diese hier vorgestellten Änderungen gehören zum „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)“, welcher bereits Ende des Jahres 2014 beschlossen wurde.
Hauseigentümer in Baden-Württemberg erhalten weiteren Tilgungszuschuss durch L-Bank
Die L-Bank, Staatsbank von Baden-Württemberg, gewährt hiesigen Hausbesitzern seit Juni 2015 einen weiteren Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozentpunkten. Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg äußerte sich dahin gehend, dass die derzeitige Erhöhung der L-Bank eine Summe von bis zu 5.000 Euro ausmachen kann. Insgesamt wird den Haussanierern in Baden-Württemberg fast ein Drittel des Darlehens erlassen.
Fördermittel mit Energieberater beantragen
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen können erst dann angegangen werden, wenn ein Energieberater hinzugezogen wurde. Ohne dessen Analyse ist keine Gewährung eines KfW-Darlehens möglich. Zugleich wird er Sie auf verschiedene weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise der jeweiligen Landesbank, des Kreises oder der Region, hinweisen.
Sehr gern übernehmen wir diese Dienstleistungen für Sie, und das nicht nur in Thüringen und Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland. Nehmen Sie für eine Terminvereinbarung entweder telefonisch, per E-Mail oder durch einen Besuch in unserer Geschäftsstelle mit uns Kontakt auf. Sämtliche Konaktdetails zur ESA-Energiberatung finden Sie auch hier.
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