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Ab 2018 müssen Kamine und Kachelöfen diese zwei Grenzwerte einhalten!

Allgemein
Moderner Kachelofen
Moderner Kachelofen

Auch moderne Kachelöfen müssen den Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwert ab 2018 einhalten.

Die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist für Kamine und Kachelöfen mit zu hoher Staub- und Kohlenmonoxidbelastung, die am 31.12.2017 endet, gilt für Anlagen, die vor 1985 errichtet wurden. Darauf hat jetzt das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg unterstützte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hingewiesen.

Der notwendige Nachweis kann entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung des zuständigen Schornsteinfegers erbracht werden. Meist lohne sich eine Nachmessung bzw. Nachrüstung schon allein aus Kosten- und Effizienzgründen nicht, äußerte Petra Hegen von „Zukunft Altbau“. Auch bei Kaminen und Öfen, die die Grenzwerte einhalten, könne sich ein Austausch lohnen. Für die Sanierung stehen verschiedenste KfW-Kredite zur Verfügung, die es ermöglichen einen Teil der Kosten mit staatlicher Finanzierung auszugleichen.

Die strengeren Grenzwerte sind in der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1. BImSchV) geregelt. So dürfen die Öfen bzw. Kamine einen Staubgrenzwert von 0,15 g/m³ sowie einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von 4 g/m³ keinesfalls überschreiten. Sollte es doch zu Überschreitungen kommen, müssen die entsprechenden Anlagen bis 2018 ausgetauscht werden. Um kein Geld bei der Umrüstung zu verschenken, kann ein Energieberater zu Rate gezogen werden, um über staatlich Fördermöglichkeiten zu informieren.

Wie viele Öfen von dieser Regelung betroffen sind, lässt sich schlecht abschätzen. Die Zahlen differieren hier zwischen 200.000 und 2 Millionen. Für Anlagen, die zwischen 1985 und 1994 installiert wurden, gilt noch eine Gnadenfrist bis zum Ende des Jahres 2020.

Für diese Öfen gilt die Verordnung:

  • Ummauerte Feuerstätten mit industriellem Heizeinsatz, einer Leistung von 4 KW und einer verschließbaren Tür (sind mit einem zugelassenen Staubfilter nachrüstbar),
  • Raumheizer ohne Ummauerung (beispielsweise Schwedenofen) – diese dürfen ebenfalls nachgerüstet werden.

Von der Verordnung ausgenommen sind:

  • Offene Kamine, Kochherde und handwerklich errichtete Grundöfen,
  • Geschlossene Kamine, die einen Betrieb auch bei offenem Zustand zulassen und
  • Historische Kaminöfen, die vor dem 01. Januar 1950 produziert oder errichtet wurden.

Wurde der Ofen zwischenzeitlich umgesetzt, ist er als Neuanlage anzusehen und fällt wiederum unter das BImSCHV.

In vielen Fällen ist ein Austausch empfehlenswert

Messungen und Nachrüstungen können oft teurer ausfallen als die Anschaffung eines neuen Kamins oder Ofens. Die Kosten für Messungen liegen zwischen 100 und 300 Euro, für den Erwerb und den Einbau von Partikelfiltern können durchaus 1.500 Euro fällig werden. Fällt der CO²-Wert zu hoch aus, muss der Ofen generell ausgetauscht werden. Natürlich haben die neuen Anlagen auch einige Vorteile- so sind sie beispielsweise energiesparender, entfalten einen höheren Wirkungsgrad und verbrauchen weniger Holz.

7. Februar 2017/10 Kommentare/von Cornelius Ober
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https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2017/02/moderner-kachelofen.jpg 357 450 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.png Cornelius Ober2017-02-07 10:57:112024-09-19 13:39:57Ab 2018 müssen Kamine und Kachelöfen diese zwei Grenzwerte einhalten!
10 Kommentare
  1. Murat Yildirim sagte:
    30. Januar 2018 um 01:50

    Hallo
    Mein Name ist Murat Yildirim
    Ich habe eine alte Kachelofen von buderus.
    Modell DH 2;1 mit Regler bei mir zu Hause. Der Schornsteinfeger sagte, da muss eine passive Filter eingebaut werden.
    -Ich brauche keine heiz Einsatz
    -ich brauche keine Filter mit Strom Versorgung
    Ich brauche nur eine passiven Filter. Fast alle Firmen mit den ich Kontakt aufgenommen habe, wollten mir entweder Heiz Einsatz oder
    Filter mit Strom Versorgung Verkaufen. Da wir in 2 Jahren den eingemauerte Ofen raus hauen werden, möchten wir so wenig Geld wie möglich. Haben sie vielleicht andere Vorschläge? Haben sie Eine passive Filter ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Murat Yildirim

    TEL. 015154702357

    Antworten
  2. Mia sagte:
    8. August 2018 um 05:58

    Wegen neuer Verordnungen haben Bekannte auch ihren Kachelofen überprüfen lassen müssen. Ob wohl er so alt ist, konnte man ihn wieder herrichten. Es bleibt abzuwarten wie die Gesetzte in der Zukunft aussehen werden.

    Antworten
  3. Petra Klemcke sagte:
    18. Februar 2019 um 17:36

    Hallo, ich habe einen alten ummauertern Kachelofen, bisher hat der Schornsteinfeger nie etwas verlauten lassen, das ich übern Grenzwerte liege, müsste er was sagen, wenn mit der Abgasmessung irgendwas nicht in Ordnung wäre, der Schornsteinfeger war erst vor 2 Woche im gesamten Haus, DankeSchön ist sehr wichtig, LG Petra klemcke

    Antworten
  4. Rene Gbur sagte:
    3. Oktober 2019 um 15:42

    Von der Verordnung ausgenommen sind:

    Offene Kamine, Kochherde und handwerklich errichtete Grundöfen,
    Geschlossene Kamine, die einen Betrieb auch bei offenem Zustand zulassen und
    Historische Kaminöfen, die vor dem 01. Januar 1950 produziert oder errichtet wurden.

    Hier fehlt noch:

    Eine Ausnahme gilt auch für Wohnungen, die ausschließlich über einen Holzofen beheizt werden, denn dann ist weder eine Austausch noch eine Nachrüstpflicht zu beachten!

    Antworten
  5. Fam. Wagner sagte:
    20. Oktober 2019 um 13:32

    Hallo,
    wir haben einen alten ummauerten Kachelofen, Baujahr 1993, der Fa. Schmid GmbH, Bindlach im Einsatz. Was ist bezüglich der Ende 2020 auslaufenden Schonfrist zu unternehmen?
    Danke für Ihr Bemühen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Fam. Wagner
    PS: Typen-Bezeichnung lautet: SD-HB 9

    Antworten
    • Cornelius Ober GmbH sagte:
      6. Januar 2020 um 21:38

      Hallo Herr Wagner,

      bitte rufen Sie uns einmal an: 03691/8892194.

      Im Rahmen unseres kostenlosen und unverbindlichen Auftaktgesprächs können wir Ihnen schon viele wichtige Informationen liefern, speziell für Ihr Vorhaben.

      Antworten
  6. Laura Urban sagte:
    31. Dezember 2020 um 16:38

    Gut zu wissen, dass Kachelöfen seit 2018 gewisse Grenzwerte einhalten müssen. Der Ofen im Haus meiner Eltern war die letzten Jahre nicht in Betrieb. Ich werde meinen Eltern mitteilen, dass für den Einbau eines Feinstaubfilters bis zu 1.500 Euro bezahlt werden müssen.

    Antworten
  7. Kathi Seibert sagte:
    30. März 2021 um 18:05

    Wir möchten unbedingt einen Kachelofen einbauen lassen. Für uns ist es wirklich ein großes Plus im Hinblick auf Gemütlichkeit. Einen Nachweis über die Einhaltung des Grenzwertes haben wir eingeholt und sind froh, dass die Messungen nur positives ergeben haben.

    Antworten
    • Horst Wiedemann sagte:
      17. November 2022 um 12:40

      Hallo Kathi S e i b e r t,
      es würde mich schon interessieren, wer die Messung am Kachelofen gemacht hat, da die Neuanschaffung eines Heizofeneinsatzes nicht so ganz billig ist um die vorgeschriebenen Werte:
      0,15gr/m³ Feinstaub und
      4gr/m³ Kohlenmonoxid
      Gibt es außer dem Schornsteinfeger noch weitere „Institutionen/Messbeauftragte“?
      wenn Ja – ist die Messung gerichtsfest?
      Danke und einen herzlichen Gruß aus Lübeck!
      Horst W i e d e m a n n

      Antworten
  8. Felix sagte:
    11. Januar 2023 um 19:26

    Auch für meinen damaligen Kachelofen hat damals die Schonfrist aufgehört. Das geht mich aber schon lange nichts mehr an. Ich habe jetzt einen neuen.

    Antworten

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