Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht künftig auch einzelnen Wohnungseigentümern die Antragstellung für gemeinschaftlich beschlossene Sanierungsmaßnahmen. Die neue Regelung soll den Zugang zur Förderung vereinfachen und individueller gestalten. Eine offizielle Anpassung der Richtlinien wird folgen.
- Einzelne Wohnungseigentümer können künftig selbst Förderanträge für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellen
- Voraussetzung bleibt ein gültiger WEG-Beschluss zur Sanierungsmaßnahme
- Die förderfähigen Kosten werden anteilig pro Eigentümer ermittelt
- Erleichterung der Antragstellung und mehr Flexibilität im Verfahren
- Anpassung des Merkblatts zur BEG-Förderung ist angekündigt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erleichtert die Antragstellung für Sanierungsvorhaben in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Künftig können nicht nur die Gemeinschaft als Ganzes, sondern auch einzelne Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer eigenständig Förderanträge stellen – sofern die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum zuvor gemeinschaftlich beschlossen wurde. Das neue Verfahren soll die Förderung individueller und praxisnäher gestalten.
WEG-Sanierungen nun flexibler förderfähig
Sanierungen von Gemeinschaftseigentum – also z. B. an Fassade, Dach oder Heizung eines Mehrfamilienhauses – bedürfen nach wie vor eines Beschlusses der WEG. Bislang durfte jedoch ausschließlich die Wohnungseigentümergemeinschaft als juristische Einheit, vertreten durch eine Verwaltung oder bevollmächtigte Person, einen Förderantrag im Rahmen der BEG-Förderung stellen. Dieser Weg ist oft bürokratisch und für kleinere Eigentümergemeinschaften mit erheblichem Aufwand verbunden.
Mit der nun eingeführten Regelung können stattdessen auch einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer einen eigenen Antrag stellen – auf Basis des Sanierungsbeschlusses und entsprechend ihrer anteiligen Kosten. Das heißt: Jeder Eigentümer kann für seinen individuellen Kostenanteil einen Förderantrag einreichen, beispielsweise für die energetische Sanierung der gemeinschaftlich genutzten Heizanlage oder für die Dämmung der Außenhülle.
Mehr Individualität, weniger Hürden
Durch die Öffnung des Verfahrens wird die BEG-Förderung deutlich zugänglicher. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nicht mehr auf die Antragstellung durch die gesamte Gemeinschaft warten oder sich auf eine oft langwierige Entscheidungsfindung verlassen. Stattdessen können sie ihre Förderung individuell und direkt beantragen – vorausgesetzt, die Maßnahme ist ordnungsgemäß gemeinschaftlich beschlossen worden.
Auch die förderfähigen Kosten werden dabei nachvollziehbar aufgeteilt: Jeder Eigentümer kann gemäß seines Anteils an den Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme die Förderung beantragen. Damit wird die Förderung gerechter und transparenter – und passt sich stärker den realen Gegebenheiten in vielen Eigentümergemeinschaften an.
Die Regelung lehnt sich damit auch an bestehende Verfahren im Bereich der Neubauförderung an, in der individuelle Anträge bereits länger möglich sind. Eine entsprechende Anpassung des offiziellen KfW-Merkblatts zur BEG-Förderung wird mit der nächsten Überarbeitung vorgenommen.
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