Niedersachsen setzt einen ambitionierten Schritt in Richtung erneuerbare Energien und plant, seine Flächen für Windenergie bis 2026 zu verdoppeln. Das kürzlich beschlossene „Windenergiebeschleunigungsgesetz“ ist dabei der Wegweiser. Bürger und Kommunen sollen intensiver in den Prozess eingebunden werden.
Niedersachsen will seine Flächen für Windenergie bis Ende 2026 verdoppeln.
Das „Windenergiebeschleunigungsgesetz“ wurde vom Kabinett beschlossen.
Zwei Hauptmaßnahmen: Verbindliche regionale Flächenziele und stärkere Bürgerbeteiligung.
Landkreise basieren ihre Auswahl auf einer Potenzialanalyse, die seit dem Sommer vorliegt.
Anlagenbetreiber großer Windparks sollen an betroffene Gemeinden zahlen, um die Akzeptanz zu erhöhen.
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Reihe von Windrädern in Niedersachsen: Symbol für das wachsende Engagement im Bereich Windenergie. (Symbolbild)
Ambitionierte Ziele für Windenergie in Niedersachsen: Niedersachsen zeigt, wie ernst es ihm mit der Umstellung auf erneuerbare Energien ist. Das nordwestliche Bundesland plant, bis Ende 2026 insgesamt 2,2 Prozent seiner Gesamtfläche speziell für Windenergieprojekte auszuweisen. Laut Umweltminister Christian Meyer bedeutet dies eine Verdopplung der bisher zur Verfügung stehenden Fläche.
Dieses ambitionierte Vorhaben wurde durch das jüngst vom Kabinett beschlossene „Windenergiebeschleunigungsgesetz“ festgezurrt. Das Ziel: Die von der Bundesregierung für 2032 gesetzten Vorgaben bereits früher erreichen. Wie? Durch die Definition von verbindlichen regionalen Flächenzielen und eine intensivere Einbindung von Bürgern und Kommunen in den Planungsprozess.
» Lassen Sie sich von den Experten der Cornelius Ober GmbH zu allen Themen rund um Planung, Umsetzung und Fördermitteln für erneuerbare Energien beraten – kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen!
Objektive Kriterien für Flächenauswahl
Für die Auswahl der Windflächen setzen die Landkreise auf eine bereits im Sommer erstellte Potenzialanalyse. Diese Analyse berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Besiedlungsdichte, Abstände zu Wohngebieten und auch Aspekte des Naturschutzes und der Bundeswehr.
Ein weiteres Kernelement des Gesetzes betrifft die direkte finanzielle Beteiligung der Kommunen. Anlagenbetreiber großer Windparks und Solaranlagen sollen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Stroms an die umliegenden Gemeinden abführen. Dies dient nicht nur als Ausgleich, sondern soll auch die Akzeptanz erneuerbarer Energien in der Bevölkerung stärken. Um die Transparenz zu gewährleisten, müssen die Gemeinden über die Verwendung dieser Mittel jährlich Rechenschaft ablegen.
Positive Rückmeldung aus der Branche
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) begrüßt die neuen Regelungen. Geschäftsführerin Silke Weyberg betont die Wichtigkeit der diversen Beteiligungsmöglichkeiten, die den unterschiedlichen Bedürfnissen in Niedersachsen gerecht werden.
Die Cornelius Ober GmbH steht Ihnen als erfahrener Energieberater zur Seite. Entdecken Sie mit uns, wie Sie von den Neuerungen im Bereich Windenergie profitieren können. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch!
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!