Niedrige Zinsen und staatliche Förderungen: So profitieren Bauherren und Sanierungswillige in 2016
Auch 2016 profitieren Bauherren und Sanierungswillige von niedrigen Zinsen und staatlichen Förderungen. Doch was wird gefördert? Wie viel Förderung ist möglich? Und wer kann von den Förderungen und niedrigen Zinsen in 2016 überhaupt profitieren? Wir haben den Überblick!
Bauherren und Hausbesitzer, welche in die (energetische) Sanierung ihres Gebäudes oder ihrer Heizungsanlage investieren möchten, profitieren nicht nur von niedrigen Zinsen, sondern auch von staatlichen Fördermitteln, die sowohl vom Bund als auch von den Ländern zur Verfügung gestellt werden.
1. Förderung bei Bestandsimmobilien
Hausbesitzer, die ihre alte Heizungsanlage austauschen oder eine neue Lüftungsanlage einbauen möchten, können im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Sanieren – Kredit 151“ von Fördermitteln profitieren. So erhalten Kreditnehmer für das entsprechende Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, wobei der Maximalbetrag bei 6.250 Euro und der Förderhöchstbetrag bei 50.000 Euro (pro Wohneinheit) liegt. Wer aus eigenen Mitteln finanziert, kann mit einem Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal also 7.500 Euro, rechnen. Das Förderprogramm kann sowohl für Einzelmaßnahmen (maximale Förderhöhe 50.000 Euro) als auch für eine Komplettsanierung zum KfW-Effizenzhaus Standard (maximale Förderhöhe 100.000 Euro) genutzt werden. Die Zinsbindung läuft derzeit über zehn Jahre, der Zinssatz liegt aktuell (Stand 11.01.2016) bei 0,75 Prozent.
Für die Gewährung der Zuschüsse müssen bestimmte Standards erreicht werden, über die Sie der Energieberater gern ausführlich informiert. Die Tilgungszuschüsse können bei bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrages liegen. Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, kann einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro erhalten.
2. Förderung von Neubauten
Wer ein neues Wohngebäude errichtet, kann das Programm „Energieeffizient Bauen – Kredit 153“ nutzen. Der aktuelle Kreditbetrag liegt derzeit bei 50.000 Euro und wird zum 01. April 2016 auf maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Die Zinsbindung verlängert sich dann für neu abgeschlossene Verträge von zehn auf 20 Jahre.
3. Förderprogramme der Länder
Auch die Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt, über die Sie unser Energieberater, aber auch Ihr Bankberater, gern ausführlich informiert. Welche Möglichkeiten es gibt, möchten wir hier am Beispiel der Freien und Hansestadt Hamburg darstellen. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) stellt beispielsweise ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Nominalzins von derzeit 0,6 Prozent zur Verfügung, wenn das Einkommen eines Vier-Personen-Haushaltes 69.400 Euro jährlich nicht überschreitet. Die Zinsbindungsfrist beträgt allerdings nur fünf Jahre. Für energiesparendes Bauen werden Zuschüsse von 130 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt, wenn der Standard eines Energiehaus Plus erreicht wird. Die geförderte maximale Wohnfläche liegt bei 130 Quadratmetern.
Auch für den Wärmeschutz im Bestand hat die IFB Förderprogramme aufgelegt. Abhängig von der Maßnahme werden Zuschüsse von maximal 120 Euro pro Quadratmeter gewährt. Die Fördermittel können sowohl für umfangreiche Modernisierungen als auch für Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Sehr zu empfehlen ist auch die Ausstellung eines Energiepasses, dessen Kosten zu 40 Prozent von der IFB übernommen werden.
Das Beste herausholen? Lassen Sie sich professionell beraten!
Welche Fördermöglichkeiten in Ihrer Region bestehen, zeigt Ihnen unser erfahrener Energieberater gern im Rahmen eines Vor-Ort-Termins auf. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Vorhaben, gerne besprechen wir Ihr Vorhaben telefonisch oder per E-Mail (Kontakt).
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