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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Wärmeplanungsgesetz (WPG): Neue Aufgaben für Kommunen seit 2024

Wärmeplanungsgesetz (WPG):

Neue Aufgaben für Kommunen seit 2024

Luftaufnahme eines Stadt-Wärmekraftwerks als Symbol für die veraltete Energieversorgung, die durch das WPG 2024 umgestaltet wird
Veröffentlicht am:14. Februar 2024|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Wärmeplanungsgesetz (WPG): Neue Aufgaben für Kommunen seit 2024

Mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, stehen deutsche Kommunen vor der Herausforderung, ihre Wärmeversorgung grundlegend neu zu organisieren. Das Gesetz zielt darauf ab, die letzten Öl- und Gaskessel bis Ende 2044 abzuschalten und legt den Grundstein für eine nachhaltigere Energiezukunft. Doch die Umstellung auf alternative Energiequellen wie Wärmenetze und Wasserstoff birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen.

  • Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet Kommunen zur Neugestaltung ihrer Wärmeversorgung.
  • Bis Ende 2044 müssen alle Öl- und Gaskessel durch nachhaltigere Alternativen ersetzt werden.
  • Das Gesetz fördert die Einteilung in Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete und Gebiete für dezentrale Versorgung.
  • Experten sehen den Einsatz von Wasserstoff in der Wärmeversorgung kritisch, vor allem wegen der hohen Kosten und Nutzungs­konkurrenz.
  • Kommunen können Förderungen für die Wärmeplanung beantragen, deren Organisation nun neu gestaltet wird (zur Fördermittelberatung).
Kostenfreies Auftaktgespräch sichern und Geld & Energie sparen!

Am 1. Januar 2024 markierte das Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) einen bedeutenden Wendepunkt für die Energieversorgung in deutschen Kommunen. Das Gesetz stellt eine direkte Antwort auf die dringende Notwendigkeit dar, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Übergang zu nachhaltigeren Energiequellen zu beschleunigen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Luftaufnahme eines Stadt-Wärmekraftwerks als Symbol für die veraltete Energieversorgung, die durch das WPG 2024 umgestaltet wird

Vor dem Hintergrund des Wärmeplanungsgesetzes und der damit verbundenen Energiewende erinnert dieses traditionelle Stadt-Wärmekraftwerk an die Herausforderungen, die auf Kommunen zukommen, um ihre Wärmeversorgung bis 2044 nachhaltig umzugestalten. (Symbolbild)

Das WPG erfordert von den Kommunen, ihre Wärmeversorgung bis Ende 2044 vollständig umzugestalten, wobei der Fokus auf der Abschaltung der letzten Öl- und Gaskessel liegt. Dies eröffnet die Perspektive auf eine umfassende Neugestaltung der lokalen Energieinfrastruktur. Die Einteilung in Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete und Gebiete für dezentrale Versorgung bildet dabei den Kern der Planung. Trotz der theoretischen Vorteile des Einsatzes von Wasserstoff als Energiequelle weisen zahlreiche Experten auf die hohen Kosten und die Konkurrenz um diesen knappen Energieträger hin.

Die Kommunen stehen somit vor der komplexen Aufgabe, eine ausgewogene und zukunftsfähige Wärmeversorgung zu planen, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch nachhaltig ist. Die Neugestaltung der Förderlandschaft, mit einem vorgesehenen Budget von rund 500 Millionen Euro, soll die Kommunen in diesem Vorhaben unterstützen und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erleichtern.

Zukunft gestalten mit Energieberatung

Die Verbindung zwischen dem WPG und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verdeutlicht die enge Verzahnung von kommunaler Planung und individuellen Verpflichtungen der Gebäudeeigentümer. Hierbei spielt die Energieberatung eine entscheidende Rolle, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung effizient und zielgerichtet zu gestalten.

Kurz und knapp: Worum geht es beim Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) bildet die gesetzliche Grundlage für die flächendeckende Einführung einer Wärmeplanung und legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für deren Durchführung fest. Es sieht vor, dass die Länder Wärmeplanungen durchführen, wobei sie diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen können. Ein zentraler Aspekt des WPG ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten, basierend auf Bestands- und Potenzialanalysen, um zu bestimmen, welche Form der Wärmeversorgung für ein Gebiet geeignet ist.

Das Gesetz verknüpft die Wärmeplanung eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches längere Fristen für den Austausch fossiler Heizungen vorsieht. Die Wärmeplanung dient dabei als strategisches Planungsinstrument ohne unmittelbare Rechtswirkung, was bedeutet, dass aus dem Wärmeplan keine unmittelbaren Pflichten für Bürger*innen entstehen. Allerdings ergeben sich mittelbare Rechtswirkungen für die Verwaltung und einen eingeschränkten Adressatenkreis durch bestehende Berücksichtigungspflichten.

Das WPG setzt auch Ziele für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen: Bis 2030 sollen Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen ab dem 1. März 2025 einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz, dass Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung selbstständig entwickeln und auf erneuerbare Energien umstellen können, was Klarheit und Planungssicherheit schafft.

Für eine detaillierte Darstellung des Wärmeplanungsgesetzes können Sie weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen​​​​ und der Stiftung Umweltenergierecht​​ finden. Bei Fragen oder Interesse an den Leistungen unsere Energieberater und Ingenieure, rufen Sie uns bitte an (+49 (0) 3691 – 24902-0) oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Die Cornelius Ober GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die Herausforderungen der Wärmewende erfolgreich zu meistern. Unsere Experten für Energieberatung unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen und helfen Ihnen, die energetische Effizienz Ihrer kommunalen, öffentlichen Gebäude zu optimieren. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenfreies Auftaktgespräch und lassen Sie sich individuell beraten. Gemeinsam gestalten wir die Energiezukunft Ihrer Stadt oder Kommune nachhaltig und effizient.

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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