Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat laut Bundesnetzagentur die Marke von einer Million überschritten. Trotz gesetzlicher Verbesserungen stoßen Mieter weiterhin auf erhebliche Hürden bei der Installation – oft durch Vorgaben der Vermieter. Während Aktivisten und Gerichte gegen unzulässige Auflagen vorgehen, bleibt die Rechtslage in vielen Punkten unklar.
- Bereits rund 1 Million Balkonkraftwerke in Deutschland registriert
- Vermieter erschweren häufig die Installation trotz gesetzlicher Erleichterungen
- Gesetzliche Regelung seit Oktober 2024 sieht ein Recht auf Installation vor
- Aktivisten und Gerichte wehren sich gegen unzulässige technische Hürden
- Elektrotechnische Standards für Balkonkraftwerke weiterhin nicht eindeutig
In Deutschland wird die Energiewende zunehmend auch auf dem Balkon vorangetrieben: Laut der Bundesnetzagentur sind derzeit rund 975.000 Balkonkraftwerke offiziell registriert. Experten der HTW Berlin gehen jedoch davon aus, dass tatsächlich bereits zwischen 1,5 und 4 Millionen dieser sogenannten Steckersolargeräte in Betrieb sein könnten, heißt es in dem Bericht der Bundesnetzagentur. Der Trend zur privaten Stromerzeugung hat damit eine neue Dimension erreicht.
Hintergrund für den Boom sind neben sinkenden Preisen auch gesetzliche Erleichterungen: Seit Oktober 2024 gilt die Installation eines Balkonkraftwerks als „privilegierte bauliche Veränderung“. Mieter und Wohnungseigentümer haben damit grundsätzlich ein Anrecht auf die Anbringung eines solchen Geräts – unabhängig davon, ob der Vermieter zustimmt oder nicht. Auch wurde das Anmeldeverfahren vereinfacht: Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
Wenn der Vermieter blockiert: Streit um Normen und Auflagen
Trotz der neuen rechtlichen Grundlage begegnen viele Mieter weiterhin erheblichen Hürden. Manche Vermieter fordern beispielsweise die Installation durch eine Elektrofachkraft, zusätzliche Prüfungen der Elektroinstallation oder gar statische Gutachten für den Balkon. Teilweise werden auch Batteriespeicher grundsätzlich verboten oder Änderungen an der Hausinstallation gefordert.
Der Verein Balkon Solar sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisieren diese Anforderungen als unzulässig. In mehreren Fällen konnten sich betroffene Mieter vor Gericht erfolgreich gegen die Auflagen wehren. Dennoch bleibt ein strukturelles Problem: Die geltende Gesetzeslage ist bislang nicht detailliert genug, um zu verhindern, dass einzelne Vermieter durch überzogene Auflagen die Nutzung faktisch unmöglich machen.
Besonders kritisch sehen Aktivisten eine neue, noch nicht eingeführte VDE-Norm, die zusätzliche technische Anforderungen an die Geräte stellen könnte. Diese könnte, so die Befürchtung, den Zugang zu Balkonkraftwerken erneut erschweren. Dabei ist der Bedarf an klaren technischen Standards unbestritten – sie dürfen jedoch nicht zum Hindernis für die private Energiewende werden.
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