Streichung des 25-Prozent-Zieles bei der Kraft-Wärme-Kopplung
Anfang Dezember beschloss der Wirtschaftsausschuss des Bundestages auf Antrag der Bundesregierung Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Dabei wurde das Ausbauziel deutlich nach unten korrigiert.
War bislang vorgesehen, dass die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis zum Jahr 2020 einen 25-prozentigen Anteil an der Stromerzeugung haben soll, strebt die Bundesregierung für den gleichen Zeitraum einen Anteil von 110 Terawattstunden an, der bis zum Jahr 2025 auf 120 Terawattstunden steigen soll. Somit würde für die Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahr 2025 gerade einmal ein 20-prozentiger Anteil am Strommix erreicht.
Im Jahr 2015 werden durch die KWK in Deutschland etwa 96 Terawattstunden Strom erzeugt, wie der vor Kurzem veröffentlichten Studie des Saarbrücker „Instituts für Zukunftsenergiesysteme (IZES)“ zu entnehmen ist. Die Forscher des Instituts gehen sogar davon aus, dass sich die Stromproduktion durch die KWK bis 2020 gerade einmal um zwei Prozent erhöht und somit nicht einmal die 100 Terawattstunden-Marke erreicht wird.
Die Stromkosten könnten pro Haushalt bei gleicher Abnahmemenge von 9 auf 19 Euro pro Jahr steigen.
Die Grünen, welche sich auf das 25 Prozent-Ziel festgelegt und einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingereicht haben, gehen davon aus, dass der 25-prozentige Anteil sogar 145 Terawattstunden entspricht und diese sogar schon 2020 erreicht werden sollen. Die Grünen stimmten im Wirtschaftsausschuss gegen den Regierungsentwurf, die Linke enthielt sich der Stimme.
Bislang wurde davon ausgegangen, ist im Gesetzentwurf keine Regelung enthalten, durch die Kohle als Brennstoff im Rahmen der KWK nicht mehr gefördert werden soll. Einige Abgeordnete der Koalition hätten sich allerdings skeptisch zum Ende der „Brennstoffneutralität“ geäußert und auf die Möglichkeit hingewiesen, diese Neutralität im Rahmen einer Verordnung wiederherzustellen. Die Opposition hingegen warnte vor einer erneuten Förderung der Kohle im Rahmen des KWK-Gesetzes.
Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wird durch eine Umlage finanziert, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Derzeit ist diese Förderung auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt, wobei die Kosten 2015 bei etwa 630 Millionen Euro liegen sollen. Durch das neue Gesetz verdoppelt sich die jährliche Umlagegrenze auf 1,5 Milliarden Euro. Das hat zur Folge, dass die Stromkosten eines durchschnittlichen Haushaltes bei gleicher Abnahmemenge von 9 auf 19 Euro jährlich steigen.
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