Bundesregierung plant für nächste Legislaturperiode Einführung eines Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung in Form von Fassadendämmung
Die Bauwirtschaft aber auch Hausbesitzer fordern schon längere Zeit, die Fassadensanierung und hier vor allem die Wärmedämmung steuerlich zu begünstigen. Jetzt kündigen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks neue Subventionen für die Energetische Sanierung von Gebäuden an. Vor allem die Wärmedämmung soll hier steuerlich begünstigt werden.
Spätestens seit dem Brand des Grenfell Towers in London ist die Wärmedämmung wieder in aller Munde. Auf dem Kongress des Bundesverbands der Deutschen Industrie hat die Bundeskanzlerin versprochen, dass im Rahmen der energetischen Sanierung die Fassadendämmung steuerlich begünstigt werden soll. Sie sei dafür, „in der nächsten Legislaturperiode eine allgemeine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung hinzubekommen“ und regte gleichzeitig an, dass die CDU dies in ihr Programm aufnehmen solle. Sie erklärte, dass es viele ältere Wohnungen gäbe, deren energetische Sanierung „ein schlafender Riese“ sei. Gleichzeitig beklagte sie, dass eine steuerliche Förderung bisher an den Bundesländern gescheitert sei. Dabei handelt es sich auch um einige unionsgeführte Bundesländer.
Die Bauministerin Barbara Hendricks kündigte nun ebenfalls für die nächsten Legislaturperiode die Möglichkeit steuerlicher Sonderabschreibungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen an. Den Worten Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, zufolge würde so eine langjährige Forderung aus der Bauwirtschaft erfüllt.
„Auch wenn uns die Erfahrungen der Vergangenheit skeptisch gemacht haben, freuen wir uns über einen erneuten Anlauf, damit diese wichtige Förderung für private Wohnungsbesitzer doch noch umgesetzt wird.“ (Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes)
Sowohl Bauträger, Projektentwickler als auch Hausbesitzer fordern seit längerer Zeit einen Steuerbonus und erhoffen sich von der neuen Bundesregierung mehr Unterstützung bei der energetischen Sanierung ihrer Bestandsimmobilien. Vor allem bei Mietshäusern ist dies von großer Relevanz, schrecken Hausbesitzer und hauptsächlich Kleinvermieter oft vor Modernisierungsmaßnahmen zurück. Dies liegt auch darin begründet, dass die gesetzlichen Anforderungen immer weiter verschärft wurden und vielen unübersichtlich erscheinen.
Bisherige und geplante Fördermöglichkeiten

Die energetische Sanierung in Form von Fassadendämmung könnte in den kommenden 4 Jahren steuerlich bevorteilt werden.
Bis jetzt wird die energetische Sanierung hauptsächlich durch zinsgünstige KfW-Kredite und kleinere Direktzuschüsse, beispielsweise bei der Installation einer Solarthermieanlage, unterstützt. Für die energetische Sanierung ist seit langem ein Fördervolumen von 1 Mrd. Euro jährlich im Gespräch. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erwähnte beim Treffen in Berlin, dass der Spielraum für Steuersenkungen für den Gesamtstaat bei „irgendwo um die 15 Milliarden Euro pro Jahr“ liege. Konkrete Zusagen wollte er nicht abgeben. Merkel sprach außerdem davon, dass eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung erst einmal nicht vorgesehen sei. Im Jahr 2016 trat die bisher letzte Novelle der EnEV in Kraft.
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