Thüringen plant eine Änderung der Bauordnung, um die Installation von Wärmepumpen und Solaranlagen zu vereinfachen. Der Entwurf sieht vor, dass Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden dürfen. Diese Maßnahme soll einen Beitrag zur Energiewende leisten und die Nutzung erneuerbarer Energien für Hausbesitzer erleichtern.
Thüringen plant eine Bauordnungsnovelle zur Vereinfachung der Installation von Wärmepumpen und Solaranlagen.
Wärmepumpen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden.
Solar- und Photovoltaikanlagen bleiben auf dem eigenen Hausdach genehmigungsfrei.
Anpassungen an EU-Vorgaben sind Teil der Änderungen.
Die Regelung für den Abstand von Solaranlagen zu Brandwänden wird präzisiert.
In Thüringen steht eine bedeutende Änderung der Bauordnung bevor, die das Aufstellen von Wärmepumpen und Solaranlagen an Grundstücksgrenzen erleichtern soll. Die Initiative, vorgestellt von Thüringens Bauministerin Susanna Karawanskij (Linke), zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Hausbesitzer zu verringern.
Vereinfachung durch die neue Bauordnung
Thüringen plant eine Änderung der Bauordnung, um die Installation von Wärmepumpen und Solaranlagen zu vereinfachen. Profitieren können davon auch Eigenheimbesitzer (Symbolbild)
Die geplante Novelle der Thüringer Bauordnung soll es ermöglichen, Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze zu installieren. Diese dürfen ein maximales Maß von zwei Metern Höhe und drei Metern Länge nicht überschreiten, eine deutliche Lockerung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen, die einen Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück vorschreiben. Diese Änderung könnte den Weg für eine flächendeckendere Nutzung von Wärmepumpen ebnen und somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Neben den Neuregelungen für Wärmepumpen wird auch die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen vereinfacht. Diese bleiben auf dem eigenen Hausdach genehmigungsfrei, wobei bei Doppel- und Reihenhäusern die bisherige Abstandsregelung zu Brandwänden präzisiert wird. Ist die Solaranlage durch eine Wand vor Brandübertragung geschützt, entfällt die Abstandsregelung komplett. Für integrierte Solaranlagen oder solche, die nur geringfügig über das Dach hinausragen, wird ein Mindestabstand von einem halben Meter festgelegt.
Ein Schritt in Richtung Zukunft
Die Initiative steht nicht nur im Einklang mit den EU-Vorgaben zur Förderung erneuerbarer Energien, sondern unterstreicht auch das Engagement Thüringens in der Energiewende. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen es Eigentümern vereinfachen, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und langfristig Energiekosten zu sparen.
Die bevorstehenden Änderungen der Bauordnung in Thüringen unterstreichen die wachsende Bedeutung von nachhaltigen Energielösungen. Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Privatpersonen und Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Mit unserem umfassenden Angebot in der Energieberatung sind wir Ihr idealer Partner für eine nachhaltige Energiezukunft. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenfreies Auftaktgespräch, und lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten.
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