2026 bringt wichtige gesetzliche Neuerungen für Unternehmen, Kommunen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, verschärfte Anforderungen im GEG sowie die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung betreffen alle, die energetisch modernisieren möchten oder müssen. Wer jetzt klug plant, profitiert nicht nur von Fördermitteln, sondern sichert sich strategische Vorteile für kommende Jahrzehnte.
- GEG bleibt mit 65%-Erneuerbaren-Vorgabe relevant für Neubauten & Sanierungen
- Kommunale Wärmeplanung wird für viele Regionen Pflicht und Planungsgrundlage
- Neue EU-Gebäuderichtlinie bringt PV-Pflicht und Sanierungsfahrpläne
- Erweiterte Förderprogramme unterstützen energetische Maßnahmen
- Digitale Nachweise und BIM werden wichtiger bei Planung und Antragstellung
Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt für die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden in Deutschland. Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), der Weiterführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie dem neuen Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (KWP-G) kommen erhebliche Anforderungen auf Kommunen, mittelständische Unternehmen und Industrie zu.
Diese Regelwerke verfolgen das Ziel, den Gebäudesektor – einen der größten Energieverbraucher – konsequent auf Klimaneutralität auszurichten. Dabei spielen neben Effizienzsteigerung auch die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine vorausschauende Infrastrukturplanung eine zentrale Rolle.
Neue gesetzliche Grundlagen für Gebäudesanierung und Planung ab 2026
Zu den zentralen Änderungen zählen:
- Pflicht zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis Ende Juni 2026 in großen Kommunen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Diese zeigt, wie eine zukünftige, treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aussehen kann – und beeinflusst direkt die strategische Planung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
- Weiterhin mindestens 65 % erneuerbare Energie bei neuen Heizsystemen laut GEG: Bei Heizungstausch oder Neubau gilt: Gas- oder Ölheizungen ohne regenerative Anteile sind nicht mehr zulässig. Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen werden zur Norm.
- Verpflichtende individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) für bestimmte Gebäudekategorien: Für größere Sanierungsmaßnahmen und Förderanträge ist die Vorlage eines iSFP (hier anfordern) künftig oft Voraussetzung. Er dient als strategisches Instrument für Eigentümer, um Maßnahmen sinnvoll über Jahre zu staffeln und dabei Förderungen maximal zu nutzen.
- PV-Pflicht auf neuen öffentlichen und großen gewerblichen Gebäuden: Die EU-EPBD schreibt vor, dass Neubauten mit Solartechnik ausgestattet werden müssen – soweit technisch machbar. Dies betrifft insbesondere Dächer von Produktionshallen, Verwaltungsgebäuden oder Schulen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern bietet zugleich Chancen: Wer frühzeitig plant, kann erhebliche Fördermittel abrufen, Kosten senken und seine Gebäudestrategie klimafit machen. Gerade im gewerblichen Bereich lassen sich so auch langfristige Betriebskosten reduzieren und CO₂-Einsparpotenziale realisieren.
» Gerne beraten wir Sie: Fordern Sie ein kostenfreies Auftaktgespräch an und wir zeigen Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten in 2026.
Fördermittel und digitale Nachweispflichten: Jetzt Weichen stellen
Die begleitenden Förderprogramme der KfW und des BAFA wurden 2026 an die neuen Anforderungen angepasst und bieten erhebliche finanzielle Anreize – bei guter Planung sogar im sechsstelligen Bereich. Besonders relevant für Sanierung und Umstellung auf klimafreundliche Technik sind unter anderem:
- KfW-Programm 432 für energetische Stadtsanierung (Details): Fördert integrierte Quartierskonzepte und die Umsetzung konkreter Maßnahmen in Stadtvierteln, Gewerbegebieten oder kommunalen Liegenschaften.
- BEW-Förderung für effiziente Wärmenetze: Unterstützt den Ausbau und die Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen – z. B. durch die Einbindung von Solarthermie, Großwärmepumpen oder Industrieabwärme.
- Neue KfW-Finanzierung für geothermische Projekte: Dient insbesondere der Erschließung tiefer Geothermie zur Versorgung von Gebäuden oder Netzen – mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Zugleich gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung: Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und technische Planungsunterlagen müssen zunehmend digital dokumentiert und eingereicht werden – oft im Rahmen von BIM-basierten Prozessen (Building Information Modeling). Auch die Kommunikation mit Fördergebern, das Monitoring von CO₂-Einsparungen und die Dokumentation von Umsetzungsschritten erfolgen verstärkt digital.
Wer sich frühzeitig auf diese Anforderungen einstellt, sichert sich nicht nur Fördermittel, sondern auch Effizienz in der Umsetzung – und reduziert bürokratische Hürden. Gerade für Unternehmen, die mehrere Liegenschaften managen, kann dies ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Kommunen, Unternehmen und Industrie mit professioneller Energieberatung, Sanierungsplanung und Fördermittelmanagement. Nutzen Sie unser kostenfreies Auftaktgespräch, um Ihre Maßnahmen rechtssicher, effizient und förderoptimiert zu planen. Jetzt handeln und Energiezukunft gestalten!








Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!