Druck auf Wunsch nach steuerlicher Förderung für energetische Gebäudesanierung wird erhöht
Das gemeinsame Schreiben der beiden Politiker ging mittlerweile an den Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein. In der Begründung heißt es, dass auf Gebäude Rund ein Drittel des deutschen CO2-Ausstoßes entfalle. Die Sanierungsquote liegt zeitgleich jedoch bei unter einem Prozent, weshalb es dieses Energieeffizienzpotenzial dringend auszuschöpfen gilt. Über 40 positive Beispiele für eine erfolgreiche Gebäudesanierung können hier nachgelesen werden.
Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung auf Bundesebene
Eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung sei auf Bundesebene vonnöten und soll einfach umsetzbar sein. Da satte 62 Prozent des Gebäudebestandes noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet wurden, liegt in der Sanierung des Altbaubestands ein großer Hebel zur Energieeffizienz und Minderung von Treibhausgasemissionen. Schließlich macht der Gebäudesektor rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland aus.
Ein Steueranreiz trägt nicht nur dazu bei, im Gebäudesektor die Klimaschutzziele zu erreichen, sondern setzt auch positive Impulse für die lokale Wirtschaft und das Handwerk. Steuererleichterungen führen zu mehr Aufträgen für Baufirmen und Handwerksbetriebe und schaffen auch Anreize für Eigenheimbesitzer, um Modernisierungen vorzunehmen.
Auf einer gemeinsamen Kabinettsitzung am 12. März 2019 haben die Staatsregierung von Bayern und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ihre zentralen Eckpunkte einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vereinbart.
BDEW unterstützt den Vorschlag
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Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, bestätigt, was die beiden Kabinette beschlossen haben. Um das riesige CO2-Einsparpotenzial zu heben braucht es für energetische Gebäudesanierungen endlich eine steuerliche Abschreibung, doch die Bundesländer sind dafür nach wie vor der entscheidende Bremsklotz. Die Bundesregierung solle den Vorschlag ernsthaft prüfen und im Sinne energieeffizienter Gebäude schnell handeln.
Laut Sektorziel solle der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch bis zu 72 Mio. t CO2-Äquivalente ausstoßen, was gegenüber 1990 eine Minderung um etwa 66 Prozent darstellt. Mit einer solchen Modernisierungsoffensive könnten die Klimaziele im Wärmemarkt noch erreicht werden, was aber bei der jetzigen Sanierungsrate im Gebäudebestand von 0,8 Prozent kaum möglich sein wird.
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