Bauherrenschutzbund kritisiert Gebäudeenergiegesetz wegen zu wenig Sicherheit für Bauherren
Der neueste Entwurf für das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht das, dass die energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau erst 2023 überprüft werden sollen. Zu spät, kritisiert der Bauherrenschutzbund. Das bietet zu wenig Sicherheit für Bauherren. Was das aktuell GEG für Bauherren in Zukunft bedeutet.
Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen die energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau erst 2023 überprüft werden. Für Verunsicherung sorgt der Ausgang dieser Prüfung, der noch offen ist.
Nach Verschärfungen könnten die Neubauten energetisch überholt sein. Dabei belegt der neue dena Gebäudereport, dass die Wärmewende seit 2010 kaum vorankommt, während mit neuem Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz auch Bioenergieverbände unzufrieden sind.
Ungewisse Zukunft für Bauherren
Wie Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in einer Stellungnahme kritisiert, könnte selbst ein heute gebautes Haus schon in drei Jahren energetisch veraltet sein. Bereits bei der Entstehung des Gesetzes hatte die Verbraucherschutzorganisation darauf hingewiesen, dass die Planungssicherheit für private Bauherren das wichtigste Kriterium beim Hausneubau ist, zusammen mit der Wirtschaftlichkeit baulicher Energiesparmaßnahmen.
Bereits heute kann man ab 2023 von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ausgehen, wenn man die hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030 berücksichtigt. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor nämlich von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken, wie im aktuellen Klimaschutzgesetz beschlossen wurde.
Fehlende Förderung beim Gebäudebestand

Ob Neubau oder Sanierung: Mit dem Gebäudeenergiegesetz sollen Bauherren vor Beginn der Baumaßnahmen von einem Energieberater produktneutral energetisch beraten werden (Symbolbild).
Im Gebäudeenergiegesetz spielen Bestandsimmobilien weiterhin eine Nebenrolle. Um die Modernisierungsquote zu steigern und die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, reichen die angedachten Fördermaßnahmen bei weitem nicht aus. Um die Klimaziele zu erreichen, werden in die Verkehrswende Milliarden investiert, während der Gebäudesektor finanziell weiter vernachlässigt wird. Wie Becker anmerkt, seien zehn Prozent mehr Investitionszuschüsse deutlich zu wenig für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sowie andere Einzelmaßnahmen.
Im Falle einer größeren Sanierung oder eines Verkaufs eines Familienhauses ist künftig eine energetische Pflichtberatung des Eigentümers oder Käufers gesetzlich vorgesehen. Eine Energieberatung ist jedoch nur sinnvoll, wenn sie technologieoffen und produktneutral erfolgt. Es müssen die individuellen Beratungsbedürfnisse der Bewohner berücksichtigt und das gesamte Gebäude in den Blick genommen werden. Durch kurzfristige Terminverfügbarkeit und ausreichend qualifizierte Berater müsse auch der deutschlandweite Zugang gewährleistet sein. Dazu müssen die unabhängigen Verbraucherverbände der privaten Bauherren stärker mit einbezogen werden.
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