Neue Förderprogramme für die energetische Sanierung bieten steuerliche Vorteile bis 40.000 Euro
Auf dem Weg durch die Energiewende zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung gab es zuletzt zahlreiche Änderungen bei den Fördermitteln zur energetischen Gebäudesanierung. Neben den lukrativen Kreditmöglichkeiten und tilgungsfreien Zuschuss bieten die Fördermittel auch zahlreiche Steuervorteile. Eine Übersicht.
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Mit den neu konzipierten Programmen zur energetischen Gebäudesanierung sollen neben direkten Förderungen auch steuerliche Vorteile möglich sein. Die technischen Mindestanforderungen gelten als Voraussetzung für diese Zuschüsse und die Sanierungen müssen in einem zum eigenen Wohnzweck genutzten Gebäude stattfinden.
Bis zu 40.000 Euro
In der Sitzung vom 24.03.2021 hat der Finanzausschuss die Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (Details unter bundestag.de) beschlossen. Die Verordnung vollzieht Änderungen bei der direkten Förderung auch für die steuerliche Förderung. Durch die Verordnung sollen energetische Maßnahmen bis zu 40.000 Euro steuerlich gefördert werden – auf drei Jahre verteilt.
Welche Maßnahmen erhalten Steuervorteile?

Eine neue Gebäudedämmung, die Dämmung des Dachs, der Austausch alter Fenster oder die Optimierung der Heizungsanlage: Fördermittel ermöglichen es nicht nur die Kosten für die Sanierungsarbeiten zu reduzieren sondern bringen auch steuerliche Vorteile (Symbolbild).
Zu den förderfähigen energetische Maßnahmen gehören unter anderem der
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung,
- die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen (sofern älter als zwei Jahre),
- Wärmedämmungen von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
- Erneuerung von Lüftungs- und Heizanlagen sowie von Fenstern und Türen.
Die Sanierungsbestätigungen für Förderanträge sollen nur von Fachleuten ausgestellt werden können, darunter von der BAFA- und KfW-Bank qualifizierte Energieberater, wie die Cornelius Ober GmbH oder Meisterbetriebe aus dem Bereich des Handwerks. Da bei der Durchführung energetischer Maßnahmen unterschiedliche Fachleute beteiligt sind, wurde der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Fenstermonteure ausgedehnt.
Mehrere Programme für die Gebäudesanierung
Das am ersten November 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) führt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die Energieeinsparverordnung und das Energieeinsparungsgesetz in einem neuen Gesetz zusammen. Zudem wurde die die energetische Gebäudeförderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundes neu aufgesetzt.
Die folgenden bestehenden Programme werden durch die BEG ab 2021 ersetzt:
- Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt,
- Heizungsoptimierungsprogramm (HZO),
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme).
Die wichtigsten Elemente aus diesen Programmen wurden übernommen, weiterentwickelt und in einem neuen Programm gebündelt. Mit der BEG verstärkt sich die Anreizwirkung für Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz deutlich.
Wir planen Ihre energetische Sanierung unter Beachtung geeigneter Fördermittel
Seit 2009 bietet der Full-Service-Energieberater Cornelius Ober GmbH kleinen und mittelständischen Unternehmen, Privatpersonen und Städte/Kommunen in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen und Nordbayern die Fördermittelberatung, Maßnahmenberatung und Maßnahmenbegleitung zur energetischen Sanierung privater, gewerblicher der öffentlicher Gebäude. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Vorhaben. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen und unverbindlichen Auftaktgespräch.
+49 (0) 3691 – 24902-0
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Herr Cornelius Ober ist Ihr Ansprechpartner und KfW-Energieberater für die energetische Sanierung.
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