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24. September 2015/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Smart Meter – Einführung ab 2017 geplant

Energieeffizienz

Wann kommen sie nun, die Smart Meter? Das fragen sich viel derer, die sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Laut einem neuen Gesetzesentwurf des BMWi sollen die Smart Meter ab 2017 schrittweise eingeführt werden. Wie die Einführung erfolgen soll, erfahrt Ihr hier.

Mithilfe intelligenter Messsysteme soll es in Zukunft gelingen, erneuerbare Energien besser in den Strommarkt einzubinden und den Stromverbrauch zu senken. Smart Meter machen den Stromverbrauch im eigenen Haushalt, aber auch im Unternehmen sichtbar und zeigen zudem an, wie viel Energie beispielsweise die Fotovoltaikanlage aktuell einspeist. Nicht nur Strom, sondern auch Gas und Wärme können vom Smart Meter ausgelesen werden.

Schrittweiser Einsatz ab 2017 geplant

Foto Smart Meter Nach einem Entwurf des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende„des BMWi sollen die Smart Meter ab 2017 schrittweise bei Verbrauchern und Erzeugern eingeführt werden. Begonnen wird bei Großverbrauchern, die mindestens 10.000 Kilowattstunden jährlich verbrauchen, und bei Erzeugern, deren installierte Leistung zwischen 7 und 100 kW liegt. Als Vergleichswert sei hier der Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushaltes angegeben, der durchschnittlich bei 4.400 Kilowattstunden liegt. Ab dem Jahr 2020 können auch andere Verbraucher und Erzeuger zur Nutzung eines Smart Meters verpflichtet werden. Ein freiwilliger Einbau ist hingegen immer möglich. Die Kosten für den Einbau muss genau wie bei den jetzigen Stromzählern der Verbraucher oder der Anlagenbetreiber übernehmen.

Jährliche Preisgrenzen

Obwohl die Kosten für den Erwerb und Einbau selbst zu tragen sind, plant der Gesetzgeber die Einführung eines Kostenschutzes mit individuell festgelegten Preisobergrenzen.

Datenschutz

In speziellen Datenblättern müssen die Messstellenbetreiber den Verbrauchern darlegen, wer in die Daten wann einsehen kann oder diese übermittelt bekommt. Anstelle einmal jährlich durchgeführter Kontrollmessungen werden die Daten jetzt teilweise viertelstündlich abgerufen. Deshalb ist es im Gesetzentwurf vorgesehen, dass nur Smart Meter zum Einsatz kommen dürfen, die die „Technischen Richtlinien für Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität“ sowie spezielle Schutzprofile verbindlich einhalten.

Vorgesehen ist, das die intelligenten Messsysteme unter anderem Firewall-Mechanismen beinhalten und Verbindungen generell nur von innen nach außen errichtet werden können, aber nicht in umgekehrter Reihenfolge, um so einen besseren Schutz vor Hackern zu bieten. Der Gesetzentwurf enthält auch genaue Regelungen darüber, wer überhaupt auf die Informationen zurückgreifen darf.

Unsere Kunden – mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland und Privatpersonen – informieren wir regelmäßig über die Einführung neuer Technologien, die zu einer verbesserten Gebäudeenergieeffizienz beitragen können. Eine Analyse in Form einer geförderten Energieberatung können Sie hier anfragen. Thematisch passend empfehlen wir Ihnen auch die Leistungen eines TGA-Fachplaners, dessen Aufgabe darin besteht, die technische Ausstattung von Gebäuden zu analysieren und zu optimieren.

 

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