BAFA-Förderanträge für Heizungen mit erneuerbaren Energien zukünftig vor Maßnahmenumsetzung beantragen
Wer sich für eine Heizung mit erneuerbaren Energien entscheidet, profitiert von finanzieller Unterstützung durch die BAFA. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt gab, müssen ab dem 01. Januar 2018 Förderanträge bei der BAFA vor der Vergabe der Aufträge zur Maßnahmenumsetzung eingereicht werden. Wird der Förderantrag danach eingereicht, wird die Förderung abgelehnt.
Unter „Maßnahmenumsetzung“ versteht die BAFA den Abschluss eines Vertrags mit einem Installateur – eingeschlossen sind Contractingverträge. Unter „Antragsstellung“ versteht die BAFA den Eingang des Förderantrags beim Bundesamt. Ausgenommen von der Regelung sind Planungsleistungen, z.B. durch einen Energieberater. Diese dürfen vor Antragsstellung erbracht werden, so die Aussage der BAFA.
Zu den Öko-Heizungen zählen unter anderem Biomasse-, Solarthermieanlagen und auch Wärmepumpen.
Informationen zur Übergangsfrist bis zum 31.12.2017
Bisher war eine Antragsstellung für eine Förderung einer Heizanlage mit erneuerbaren Energien auch nach der Maßnahmendurchführung möglich (was mit der neuen Regelung ab dem 01.01.2018 nichtig ist). Für alle Antragssteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen, gilt eine Übergangsfrist. Für die technischen Anforderungen gibt es im Zuge des aktuellen Änderungsbescheids keine Neuregelungen.
Die Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien wird auf der Basis der Marktanreizprogramms (MAP) gewährt. Hintergrund der inhaltlichen Änderung für speziell diese Förderung ist eine Vereinheitlichung der Förderverfahren im Rahmen des MAP und der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) vorbereitet.
Die Anzahl der gestellten Förderanträge über das Marktanreizprogramm unterliegt einer Berg- und Talfahrt. Verzeichnete der Fördertopf im Dezember letzten Jahres noch eine steigende Anzahl gestellter Förderanträge, war die Zahl im Mai dieses Jahres erstmals leicht rückläufig. Im Juni dieses Jahres vermeldete die BAFA dann eine wachsende Nachfrage nach Solarthermie-Förderung aus dem MAP. Auch in Zukunft berichten wir über alle aktuellen Neuigkeiten zu Förderungen für erneuerbaren Energien – abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
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