Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch 2024 der Dreh- und Angelpunkt für energetische Sanierungen in Deutschland. Unter diesem Förderdach werden verschiedene Maßnahmen wie Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Sanierung der Gebäudehülle und energiesparendes Bauen weiterhin gefördert.
Heizung im Fokus
Ein zentrales Element der Förderung in 2024 ist die vereinheitlichte Grundförderung von 30% für den Heizungstausch. Neben dieser Basisförderung sind zusätzliche einkommensabhängige Boni und spezielle Förderungen für bestimmte Heizsysteme vorgesehen, wie etwa Biomasseheizungen oder wasserstofffähige Gasheizungen.
Steuerliche Anreize und Kredite
Zusätzlich zu den direkten Zuschüssen plant die Regierung zinsvergünstigte Kredite und einen Steuerbonus. Modernisierer können somit 30% der Sanierungskosten von ihrer Steuerlast abziehen. Die BEG bietet darüber hinaus Ergänzungskredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, wobei Haushalte mit einem Einkommen bis zu 90.000 Euro von zusätzlichen Zinsverbilligungen profitieren können.
Verpflichtende Solardächer und Riester-Nutzung

Modernes Einfamilienhaus mit Solardach, Symbol für die Zukunft der Energieeffizienz und nachhaltigen Wohnens im Rahmen der neuen Fördermöglichkeiten 2024. (Symbolbild)
Interessant sind auch die regionalen Unterschiede: In einigen Bundesländern, wie Rheinland-Pfalz und Bremen, wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten und bei größeren Sanierungen verpflichtend. Zudem können ab 2024 Wohnimmobilienbesitzer ihr Riester-Guthaben für den Einbau von Wärmepumpen nutzen, was eine attraktive Option zur Verwendung von Altersvorsorgevermögen bietet.
Unterstützung durch Energieberater
Die Förderung für Energieberater umfasst bis zu 70% über die Bundesförderung für Energieberatung und bis zu 50% über die BEG-Förderung. Mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Beratungskosten wird die Inanspruchnahme eines Energieberaters für viele Haushalte und Unternehmen noch attraktiver.
KfW übernimmt Heizungsförderung
Ein wichtiger Schritt im Jahr 2024 ist die Übernahme der gesamten Heizungsförderung durch die KfW. Neue Förderkredite für klimafreundlichen Heizungstausch werden eingeführt, um den Prozess zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Übersicht der Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung 2024
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG bleibt der Hauptförderrahmen für energetische Sanierungen. Unter diesem Dach werden Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen wie Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Sanierung der Gebäudehülle und energiesparendes Bauen angeboten.
- Förderungen für Heizungen: Ab 2024 gibt es eine vereinheitlichte Grundförderung von 30% für den Heizungstausch. Zusätzlich sind einkommensabhängige Boni und spezielle Förderungen für bestimmte Heizsysteme wie Biomasseheizungen oder wasserstofffähige Gasheizungen vorgesehen.
- Kreditbasierte Förderungen und Steuerbonus: Neben Zuschüssen sind zinsvergünstigte Kredite und ein Steuerbonus geplant. So können Modernisierer 30% der Sanierungskosten steuerlich geltend machen, was eine deutliche Steuerersparnis bedeutet.
- Details der BEG-Förderung: Die BEG bietet Ergänzungskredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Haushalte mit einem Einkommen bis zu 90.000 Euro können zusätzliche Zinsverbilligungen erhalten.
- Solardachpflicht: In einigen Bundesländern, wie Rheinland-Pfalz und Bremen, ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten und bei größeren Sanierungen verpflichtend.
- Nutzung von Riester-Guthaben: Ab 2024 können Wohnimmobilienbesitzer Riester-Guthaben für den Einbau von Wärmepumpen als Teil energetischer Sanierungsmaßnahmen nutzen. Dies bietet eine interessante Möglichkeit, Altersvorsorgevermögen zweckgebunden einzusetzen.
- Heizungstausch und -modernisierung: Die Förderhöhe variiert je nach ausgetauschtem Heizsystem. Beispielsweise gibt es für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine neue effiziente Gasheizung 15% der Kosten als Zuschuss.
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens: Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen gibt es einen Förderkredit bis zu 100.000 Euro, was die Beteiligung an Wohnungsbaugenossenschaften attraktiver macht.
- Förderhöhen und -bedingungen: Die Förderungen können bei kombinierten Maßnahmen an Heizung und Gebäudehülle bis zu 90.000 Euro betragen, wobei die genauen Bedingungen abhängig von der jeweiligen Maßnahme sind.
- Energieberater Förderung: Die Förderung für Energieberater umfasst bis zu 70% über die Bundesförderung für Energieberatung und bis zu 50% über die BEG-Förderung. Zudem kann eine steuerliche Absetzbarkeit der Beratungskosten in Anspruch genommen werden.
- KfW-Förderung 2024: Ab 2024 übernimmt die KfW die gesamte Heizungsförderung. Neue Förderkredite für klimafreundlichen Heizungstausch werden eingeführt, um den Prozess zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
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