KfW-Bank fördert Anschaffung und Einbau wärmegedämmter Haustüren

Wärmegedämmte Haustür
Die KfW-Bank bietet mit der Förderung 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" Hausbesitzern verschiedenste Möglichkeiten, ein Gebäude barrierefrei und altersgerecht umzubauen. Doch das Förderprogramm bietet noch mehr und was viele nicht wissen, mit dem Förderprogramm lassen sich wärmegedämmte Haustüren fördern.

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Wärmegedämmte Haustür
Die KfW-Bank fördert den Austausch der alten Haustür gegen eine Haustür mit Wärmedämmung (Symbolbild).

Mit dem Förderprogramm Nummer 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ der KfW-Bank werden Hausbesitzern verschiedenste Fördermöglichkeiten angeboten. Dabei dürften die meisten an Senioren und Barrierefreiheit denken, doch zum Programm gehört auch die Förderung von wärmegedämmten Haustüren.

Mit einer neuen Haustür lässt sich nicht nur der Einbruchschutz des Zuhauses erheblich verbessern, sondern durch die bessere Wärmedämmung lässt sich auch die Energieeffizienz in der eigenen Wohnung zusätzlich steigern. Das Förderprogramm beinhaltet daher auch Fördermittel für eine verbesserte Energieeffizienz, sodass Sie Ihre neue Wohnungs- oder Hauseingangstür bezuschussen lassen können. Darüber hinaus werden diejenigen Sanierungs- und Umbauarbeiten gefördert, die zur Erhöhung des Komforts und zur Verbesserung im Schutz vor Einbrüchen beitragen.

Die KfW-Bank fördert wärmegedämmte Haustüren

Mit dem Förderprogramm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ der KfW-Bank werden wärmegedämmte Haustüren gefördert. Damit das Sanierungsprojekt gefördert werden kann, muss die Haustür bestimmten Anforderungen entsprechen:

  • Der Einbruchschutz muss über die Sicherheitsausstattung RC 2 oder höher verfügen.
  • Die Wärmedämmung muss einen UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder geringer aufweisen.
  • Es muss ein zertifizierter Gebäudeenergieberater beantragt werden (gerne übernehmen wir die Antragsstellung für Sie (Kontakt)).

Ein Zuschuss kann direkt bei der KfW-Bank beantragt werden, sobald die genannten Anforderungen erfüllt sind. Solche Vorhaben werden mit einem Zuschuss von 10% der Investitionssumme gefördert, jedoch mindestens 300 Euro bzw. maximal 5.000 Euro.

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Dabei bezeichnet der UD-Wert den Wärmedurchgangskoeffizienten und gibt an, wie viel Wärme durch die Tür ausdringt. Dieser Wert ist besonders bei Haustüren relevant: Wenn die Tür nicht ausreichend isoliert ist, wird im Winter viel Heizungswärme nach Draußen abgestrahlt. Die Energie entweicht vor allem durch Briefschlitze, fehlende Türdichtungen und Einfachverglasungen. Für die Sanierung von Außentüren wird deshalb durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ein UD-Wert von maximal 1,8 W/(m²·K) vorgeschrieben. Hierbei gilt also: Je kleiner der UD-Wert, umso weniger Energie geht verloren.

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